Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die Rechtsangleichung im Bereich Seeverkehr ist fast abgeschlossen. Eine
effektivere Anwendung der Sicherheitsnormen für den Seeverkehr wurde, wie im
Aktionsplan vorgesehen, in Angriff genommen. Es bedarf jedoch eines weiteren
Ausbaus der Verwaltungskapazitäten, um das seit 1999 sinkende
Sicherheitsniveau der estnischen Flotte anzuheben.. Die Rechtsangleichung und
der Ausbau der Verwaltungskapazitäten wurden in der Binnenschifffahrt und im
Straßenverkehr, wie im Aktionsplan angesprochen, teilweise abgeschlossen,
ebenso im Bahnverkehr im Hinblick auf die effektive Anwendung des
weiterentwickelten Besitzstands im Bereich Bahnverkehr, insbesondere durch
Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die Zuteilung der Fahrplantrassen
und die Erhebung der entsprechenden Gebühren. Estland muss die Umsetzung des
Besitzstands intensivieren und für die Unabhängigkeit der
Infrastrukturverwaltung sorgen. Eine vollständige Rechtsangleichung im
Bereich Luftverkehr wurde erreicht, die unabhängige Ermittlungsbehörde für
Unfälle in der Zivilluftfahrt wurde eingerichtet.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in der
Verkehrspolitik teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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