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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die Angleichung der Mehrwertsteuer, der Verbrauchsteuern und der direkten
Steuern an den Besitzstand im Steuerbereich wurde mit Inkrafttreten des neuen
Mehrwert- steuergesetzes und einiger Änderungen am Einkommensteuergesetz
fortgesetzt. Die Rechtsvorschriften zu den Verbrauchsteuern und den direkten
Steuern müssen weiter geändert werden. In der jetzigen Phase der ersten
technischen Bewertungen potenziell schädlicher Maßnahmen durch die Kommission
scheint es, dass in Estland die Vereinbarkeit der Vorschriften mit den
Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung gewährleistet
ist. Was den Ausbau der Verwaltungs- kapazitäten und der Kontrollverfahren
und die Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der
gegenseitigen Amtshilfe betrifft, wurden einige Fortschritte erzielt,
insbesondere bei der Steuerfahndung.Auch die Umsetzung des Aktionsplans
schreitet diesbezüglich voran (Personalausstattung und Schulungs- maßnahmen
für das Steuerfahndungszentrum TAFIC sowie Vorbereitungen für das Zentrale
Verbindungsbüro CLO). Jedoch muss die Steuerverwaltung, insbesondere die
gegenseitige Amtshilfe, noch ausgebaut werden. Was die Entwicklung von
EDV-Systemen für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten anbelangt, wurden in Übereinstimmung mit dem
Aktionsplan gewisse Fortschritte erreicht.
Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Bereich der Steuern wurden
teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft weitgehend
wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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