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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 10: Steuern

Die Angleichung der Mehrwertsteuer, der Verbrauchsteuern und der direkten Steuern an den Besitzstand im Steuerbereich wurde mit Inkrafttreten des neuen Mehrwert- steuergesetzes und einiger Änderungen am Einkommensteuergesetz fortgesetzt. Die Rechtsvorschriften zu den Verbrauchsteuern und den direkten Steuern müssen weiter geändert werden. In der jetzigen Phase der ersten technischen Bewertungen potenziell schädlicher Maßnahmen durch die Kommission scheint es, dass in Estland die Vereinbarkeit der Vorschriften mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung gewährleistet ist. Was den Ausbau der Verwaltungs- kapazitäten und der Kontrollverfahren und die Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der gegenseitigen Amtshilfe betrifft, wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Steuerfahndung.Auch die Umsetzung des Aktionsplans schreitet diesbezüglich voran (Personalausstattung und Schulungs- maßnahmen für das Steuerfahndungszentrum TAFIC sowie Vorbereitungen für das Zentrale Verbindungsbüro CLO). Jedoch muss die Steuerverwaltung, insbesondere die gegenseitige Amtshilfe, noch ausgebaut werden. Was die Entwicklung von EDV-Systemen für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anbelangt, wurden in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan gewisse Fortschritte erreicht.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Bereich der Steuern wurden teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft weitgehend wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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