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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Bezüglich der Übernahme und der Gewährleistung der angemessenen Anwendung
der Rechtsvorschriften der EG, insbesondere im Bereich der Gleichbehandlung
von Mann und Frau, sind keine neuen Entwicklungen zu melden. Anfang 2002 ist
ein einjähriges Ausbildungsprogramm für im Bereich Arbeitsrecht tätige
Richter angelaufen, das zum Ausbau der Kapazitäten der Vollzugsbehörden
beitragen wird. Der Erlass von Antidiskriminierungsvorschriften sowie ein
entsprechender Anwendungszeitplan wird erwartet. Um die effektive Anwendung
des Besitzstands im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens fortzuführen,
hat Estland im Juni 2002 ein entsprechendes Zehnjahresaktionsprogramm
verabschiedet. Das Staatliche Gesundheitsamt und die Staatliche
Gesundheitsinspektion haben für ihr Personal eine Reihe von Schulungen im
EG-Recht organisiert, wobei der Schwerpunkt auf Rechtsangleichung und
Rechtsvollzug lag. Mit Bezug auf die Vorbereitung für die zukünftige
Teilnahme an dem Europäischen Sozialfonds wurden Verwaltungsverfahren und
-programme entwickelt, sowie Anweisungen für jene Bediensteten ausgearbeitet,
die für die Durchführung des ESF und die Realisierung von Projekten zuständig
sind. Zudem wurden Lehrprogramme zur Ausbildung der erforderlichen Lehrkräfte
erstellt. Außerdem werden Schulungen für das Personal der lokalen
Arbeitsämter organisiert.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Bereich von Sozialpolitik und Beschäftigung teilweise verwirklicht. Die
Durchführung des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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