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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt und die Angleichung an die
Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie wurden fortgesetzt, müssen aber noch
abgeschlossen werden. Die Einsetzung eines unabhängigen Betreibers von
Übertragungsnetzen (Elektrizität) wurde teilweise realisiert. Die noch
verbliebenen Preisverzerrungen wurden beseitigt. Trotz einer begrenzten
Öffnung des Elektrizitätsmarktes müssen noch beträchtliche Anstrengungen
unternommen werden, um den Markt weiter zu öffnen und so die Schaffung des
Baltischen Elektrizitätsmarkts nicht zu beeinträchtigen. Im Gassektor ist die
Marktöffnung weit fortgeschritten. Die Verwaltungskapazitäten der
unabhängigen Regulierungsbehörde für den Energiesektor müssen entsprechend
den im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen weiter ausgebaut werden. Großer
Anstrengungen bedarf es noch bei der Aufstockung der Ölvorräte, auch adäquate
Verwaltungsstrukturen müssen in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan noch
aufgebaut werden. Die Erhöhung der Energieeffizienz, die Förderung der
Nutzung erneuerbarer Energien und die Verstärkung der für diesen Bereich
zuständigen Stellen entsprechend dem Aktionsplan wurden nur teilweise
erreicht. Die im Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der
Erweiterung enthaltenen Empfehlungen wurden, wie im Aktionsplan vorgesehen,
adäquat umgesetzt.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Energiebereich nur teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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