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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 14: Energie

Die Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt und die Angleichung an die Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie wurden fortgesetzt, müssen aber noch abgeschlossen werden. Die Einsetzung eines unabhängigen Betreibers von Übertragungsnetzen (Elektrizität) wurde teilweise realisiert. Die noch verbliebenen Preisverzerrungen wurden beseitigt. Trotz einer begrenzten Öffnung des Elektrizitätsmarktes müssen noch beträchtliche Anstrengungen unternommen werden, um den Markt weiter zu öffnen und so die Schaffung des Baltischen Elektrizitätsmarkts nicht zu beeinträchtigen. Im Gassektor ist die Marktöffnung weit fortgeschritten. Die Verwaltungskapazitäten der unabhängigen Regulierungsbehörde für den Energiesektor müssen entsprechend den im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen weiter ausgebaut werden. Großer Anstrengungen bedarf es noch bei der Aufstockung der Ölvorräte, auch adäquate Verwaltungsstrukturen müssen in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan noch aufgebaut werden. Die Erhöhung der Energieeffizienz, die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und die Verstärkung der für diesen Bereich zuständigen Stellen entsprechend dem Aktionsplan wurden nur teilweise erreicht. Die im Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung enthaltenen Empfehlungen wurden, wie im Aktionsplan vorgesehen, adäquat umgesetzt.

Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Energiebereich nur teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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