Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Das in den Strukturfondsverordnungen vorgeschriebene Einheitliche
Programm- planungsdokument wird (wie im Aktionsplan vorgesehen) ausgearbeitet
- Estland hat der Kommission im März 2002 den ersten Entwurf vorgelegt. Die
für die Inanspruchnahme der Strukturfonds zuständige Verwaltungsbehörde und
die Zahlstellen wurden benannt. Diese sind nun angemessen mit Personal
auszustatten. Die für die Überwachungs- und Evaluierungsverfahren und die
Verfahren für Mittelbewirtschaftung und Kontrolle im Aktionsplan vorgesehenen
Maßnahmen sollen 2003 realisiert werden. Die technische Vorbereitung von
Projekten, die für eine Förderung aus den Strukturfonds oder dem
Kohäsionsfonds in Betracht kommen, wird wie im Aktionsplan vorgesehen
fortgesetzt.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Bereich der Regionalpolitik teilweise verwirklicht. Die Durchführung des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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