Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Bei der Rechtsangleichung wurden beträchtliche Fortschritte erzielt,
während beim Ausbau der Marktaufsichtsbehörden und der Vollzugsbehörden nur
mäßige Erfolge zu verzeichnen waren. Die Schulung des Personals des Amts für
Verbraucherschutz wird wie im Aktionsplan vorgesehen durchgeführt. Ebenso
wurde, wie im Aktionsplan vorgesehen, Informationsmaterial
veröffentlicht.Auch wurden Informationskampagnen veranstaltet und eine
Website für das Amt für Verbraucherschutz entwickelt.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in
diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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