|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Der Schengen-Aktionsplan wird durchgeführt, auch wenn noch eine umfassende
Schengen-Strategie fehlt. Die vorgesehenen Schulungsmaßnahmen werden
entsprechend dem Aktionsplan verwirklicht, dagegen verläuft die Entwicklung
beim Personalbestand weniger zufriedenstellend. Die Koordinierung zwischen
Exekutive und Justiz wird verbessert, der Verbindungsoffizier zu EUROPOL
wurde, wie im Aktionsplan vorgesehen, ernannt. Die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität wird fortgesetzt. Jedoch sollten die Kapazitäten
für die Bekämpfung der Geldwäsche noch verstärkt werden. Die Vorbereitung auf
die künftige Teilnahme am Schengen-Informationssystem durch den Aufbau
nationaler Datenbanken und Register in Übereinstimmung mit den im Aktionsplan
vorgesehenen Tätigkeiten wird fortgeführt. Die Angleichung der Rechts-
vorschriften ist weitgehend abgeschlossen, auch wenn Estland noch die
Schritte, die die Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente gewährleisten
sollen, besonders die Genehmigung und Umsetzung der neuen Straf- und
Zivilprozessordnung, realisieren muss. Die Ausbildung der Richter wird
entsprechend dem Aktionsplan fortgesetzt. Bei der Drogenbekämpfung durch
Entwicklung und Umsetzung der nationalen Drogenstrategie und Verstärkung der
mit ihrer Umsetzung befassten Verwaltungsstellen werden Fortschritte
erreicht. Die Überarbeitung der nationalen Drogenstrategie und die Festlegung
ihrer Umsetzung und entsprechender Mechanismen wird gemäß dem Aktionsplan
durchgeführt. Die Vorbereitung auf die volle Teilnahme an der Arbeit der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ist abgeschlossen.
Allerdings müssen die Kapazitäten zur Bekämpfung des Drogenhandels weiter
verstärkt und muss ein effektiverer, mehrere Behörden einbeziehender Ansatz
entwickelt werden. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über Visa,
legale Migration und Asylrecht, der Anwendung der Rechtsvorschriften über
Grenzkontrollen und Migration, damit illegale Einwanderung verhindert wird,
und der korrekten Anwendung des Flüchtlingsgesetzes sind weiterhin
Fortschritte zu verzeichnen. Die Grenzfestlegung mit Russland ist weitgehend
abgeschlossen. Beim Ausbau von Grenzschutz und Grenzkontrollen,
einschließlich der Überwachung der Seegrenze, wurden Fortschritte erzielt,
bei der im Aktionsplan vorgesehenen Anpassung der Infrastruktur und der für
die Grenzkontrollen erforderlichen Ausrüstung dagegen sind noch Fortschritte
nötig. Auch die Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über
den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und
die zugehörigen Protokolle ist noch abzuschließen.
Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Bereich Justiz und Inneres
wurden teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft
weitgehend wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
|
|