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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Der Schengen-Aktionsplan wird durchgeführt, auch wenn noch eine umfassende Schengen-Strategie fehlt. Die vorgesehenen Schulungsmaßnahmen werden entsprechend dem Aktionsplan verwirklicht, dagegen verläuft die Entwicklung beim Personalbestand weniger zufriedenstellend. Die Koordinierung zwischen Exekutive und Justiz wird verbessert, der Verbindungsoffizier zu EUROPOL wurde, wie im Aktionsplan vorgesehen, ernannt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird fortgesetzt. Jedoch sollten die Kapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche noch verstärkt werden. Die Vorbereitung auf die künftige Teilnahme am Schengen-Informationssystem durch den Aufbau nationaler Datenbanken und Register in Übereinstimmung mit den im Aktionsplan vorgesehenen Tätigkeiten wird fortgeführt. Die Angleichung der Rechts- vorschriften ist weitgehend abgeschlossen, auch wenn Estland noch die Schritte, die die Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente gewährleisten sollen, besonders die Genehmigung und Umsetzung der neuen Straf- und Zivilprozessordnung, realisieren muss. Die Ausbildung der Richter wird entsprechend dem Aktionsplan fortgesetzt. Bei der Drogenbekämpfung durch Entwicklung und Umsetzung der nationalen Drogenstrategie und Verstärkung der mit ihrer Umsetzung befassten Verwaltungsstellen werden Fortschritte erreicht. Die Überarbeitung der nationalen Drogenstrategie und die Festlegung ihrer Umsetzung und entsprechender Mechanismen wird gemäß dem Aktionsplan durchgeführt. Die Vorbereitung auf die volle Teilnahme an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ist abgeschlossen. Allerdings müssen die Kapazitäten zur Bekämpfung des Drogenhandels weiter verstärkt und muss ein effektiverer, mehrere Behörden einbeziehender Ansatz entwickelt werden. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über Visa, legale Migration und Asylrecht, der Anwendung der Rechtsvorschriften über Grenzkontrollen und Migration, damit illegale Einwanderung verhindert wird, und der korrekten Anwendung des Flüchtlingsgesetzes sind weiterhin Fortschritte zu verzeichnen. Die Grenzfestlegung mit Russland ist weitgehend abgeschlossen. Beim Ausbau von Grenzschutz und Grenzkontrollen, einschließlich der Überwachung der Seegrenze, wurden Fortschritte erzielt, bei der im Aktionsplan vorgesehenen Anpassung der Infrastruktur und der für die Grenzkontrollen erforderlichen Ausrüstung dagegen sind noch Fortschritte nötig. Auch die Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und die zugehörigen Protokolle ist noch abzuschließen.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Bereich Justiz und Inneres wurden teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft weitgehend wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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