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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 25: Zollunion

Bei der Anwendung des Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen wurden nur begrenzt Fortschritte erzielt, da der neue Zollkodex erst kürzlich (im Juli 2002) in Kraft getreten ist. Allerdings wurde gemäß dem Aktionsplan mit der für Zollbeamte und Kunden vorgesehenen Ausbildung in der Anwendung der neuen Zollrechtsvorschriften begonnen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften über Kulturgüter und Ausgangsstoffe wird fortgesetzt. Die Anstrengungen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung und zur weiteren Umsetzung der Berufsethik im Zoll werden fortgeführt. Weitere Anstrengungen sind zu unternehmen, um die administrativen und operativen Kapazitäten, u. a. für die Grenzkontrollen, wie auch die Kapazitäten für die Einziehung von Abgaben und für die mit dem Zolltarif zusammenhängenden Zollverfahren auszubauen, die Koordinierung zwischen den für Gesetzesvollzug und Einziehung von Abgaben zuständigen Stellen zu verbessern und die Leistungsfähigkeit des Zolllabors zu steigern. Die Umsetzung der EDV-Strategie der estnischen Zollverwaltung sowie die Entwicklung von EDV-Systemen für den Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und Estland wird fortgesetzt, auch wenn sich die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Tätigkeiten verzögert hat.

Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Zollbereich nur in begrenztem Umfang verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verzögert sich.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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