Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die effektive Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über die öffentliche
interne Finanzkontrolle ist noch nicht sichergestellt. Kontaktstelle für alle
Fragen in Verbindung mit der öffentlichen internen Finanzkontrolle ist die
Abteilung für Finanzkontrolle im Finanzministerium. Wie im Aktionsplan
vorgesehen, wurde die Schulung von internen Prüfern fortgesetzt. Der
rechtliche Rahmen für die externe Rechnungsprüfung scheint vollendet. Die
Arbeitsbeziehungen zwischen dem Staatlichen Rechnungshof und dem Parlament
wurden förmlich geregelt. Wie im Aktionsplan vorgesehen, wird die
Betrugsbekämpfung intensiviert; Estland hat eine Stelle zur Koordinierung der
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen benannt (die Abteilung für Finanzkontrolle im
Finanzministerium). Das Land unternimmt, wie im Aktionsplan vorgesehen,
weitere Anstrengungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung,
Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der EG-Heranführungshilfe.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Bereich der Finanzkontrolle verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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