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Zustimmungsgesetz

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl II S. 547 vom 29. April 1998)
Vom 22. April 1998

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1

Dem in Tallinn am 29. November 1996 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehende veröffentlicht.


Artikel 2

Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 28 Abs. 2 für die Zeit vor seinem Inkrafttreten anzuwenden ist, sind bereits ergangene Steuerfestsetzungen zu ändern oder aufzuheben. Steuerfestsetzungen sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind insoweit auch zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist; dies gilt nur bis zum Ablauf von des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens unter Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Estland insgesamt eine höhere Belastung ergibt, als sie nach den Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.


Artikel 3

(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 Absatz 2 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Berlin, den 22. April 1998

Der Bundespräsident Der Bundeskanzler
Roman Herzog Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Finanzen Der Bundesminister des Auswärtigen
Theo Waigel Kinkel

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