![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck. Darüber hinausgehende Visa erteilt die georgische Botschaft in Berlin (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/48 49 07 51, Fax: 48 49 07 20). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden. Hierfür ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt. Wenn ein minderjähriges Kind mit einem eigenen Pass zusammen mit seinen Eltern nach Georgien einreist, sollte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mitgeführt werden. Reist das Kind nur mit einem Elternteil oder mit einer fremden Person, so ist eine Vollmacht der Eltern bzw. des anderen Elternteils erforderlich. Diese Vollmacht ist von der Konsularabteilung der Georgischen Botschaft beglaubigen zu lassen. Ein Visum kann durch die Konsularabteilung des georgischen Außenministeriums verlängert werden. Die erforderlichen Unterlagen hängen von der beabsichtigten Aufenthaltsdauer ab. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Strafe zu zahlen. Die Strafe ist dreimal so hoch wie die Visumgebühr für den entsprechenden Zeitraum. Eine Ausreise ist vorher nicht möglich. Dafür könnte es gegebenenfalls zu einer Abschiebung kommen.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen. |
|
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||