Handbuch Osteuropa
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Allgemeines

Die Satzung ist die Verfassung der Gesellschaft. Sie regelt das interne Procedere und die Stellung und Kompetenzen der Organe im Einzelnen. Sie bedarf auch bei ausländischen Investoren keiner Genehmigung durch das Bundesministerium für Außenhandel, obwohl sie dem Ministerium vorgelegt werden muß. Die Regelung über die Satzung folgt weitestgehend der deutschen Gesetzessystematik.

Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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