Handbuch Osteuropa
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Notwendiger Inhalt

Zwingend muss in der Satzung folgendes geregelt sein:

  • Firma und Sitz des Unternehmens,
  • Tätigkeit des Unternehmens,
  • gesamter Betrag des Stammkapitals, Höhe und Betrag der Einlagen jedes einzelnen Gesellschafters, sowie Vorgaben über das Verfahren der Eintragung und der Einzahlung der Einlagen,
  • Gewinnverteilung und Verlustdeckung,
  • Bestellung und Entlassung der Organe,
  • Vertretung der Gesellschaft,
  • Rücklagen,
  • Verfahren zur Umwandlung der Gesellschaft,
  • Auflösung der Gesellschaft,
  • Verfahren zur änderung der Satzung,
  • sonstige, für die Führung der Gesellschaft wichtige Fragen.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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