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Zwingend muss in der Satzung folgendes geregelt sein:
- Firma und Sitz des Unternehmens,
- Tätigkeit des Unternehmens,
- gesamter Betrag des Stammkapitals, Höhe und Betrag der Einlagen jedes einzelnen Gesellschafters, sowie Vorgaben über das Verfahren der Eintragung und der Einzahlung der Einlagen,
- Gewinnverteilung und Verlustdeckung,
- Bestellung und Entlassung der Organe,
- Vertretung der Gesellschaft,
- Rücklagen,
- Verfahren zur Umwandlung der Gesellschaft,
- Auflösung der Gesellschaft,
- Verfahren zur änderung der Satzung,
- sonstige, für die Führung der Gesellschaft wichtige Fragen.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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