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Dem Antrag auf Registrierung sind folgende Unterlagen beizufügen (Art. 342 i. V. m. 201 UntG):
- Gründungsvertrag mit den beglaubigten Unterschriften der Gründer,
- Beschluß über die Ernennung eines Vertreters, sofern ein solcher nicht durch den Gründungsvertrag bestimmt wird,
- Satzung der Gesellschaft,
- Sachgründungsbericht bei Einlagen in Form von Sachen und Rechten,
- Bericht eines zugelassenen Prüfers über den Wert der Einlage in Sachen und Rechten, sofern der Wert die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinlage übersteigt,
- Bestätigung der Bank über die Einzahlung der Bareinlagen,
- Nachweise der Sicherheiten für Einlagen, die nicht Bareinlagen sind.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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