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Organe und deren Aufgaben

Die d.o.o. hat folgende Organe:

  • Gesellschafterversammlung
  • ,,Generaldirektor``
  • Geschäftsführender Vorstand
  • überwachender Vorstand (nachfolgend Aufsichtsrat).

Die Gesetzessystematik sieht vor, daß alle Organe eingerichtet sind. Dementsprechend werden zahlreiche Aufgaben und Befugnisse dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand zugewiesen. Wenn die Gesellschafter sich dahingehend entschieden haben, keinen Vorstand und Aufsichtsrat einzurichten, werden die im Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates und des Vorstandes auf die Gesellschafterversammlung und den Generaldirektor verteilt. Die entsprechenden Regelungen können in der Satzung oder dem Gründungsvertrag vorgesehen werden (Art. 65 III UntG).

Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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