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ZusammensetzungSie setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Vertreter staatlich gehaltenen Kapitals sind an die Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden gebunden. Ein Außenstehender kann nicht Mitglied der Versammlung werden. Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001 |
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