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In der Gesellschafterversammlung werden alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung besprochen. Sie entscheidet über:
- die Leitlinien der Geschäftspolitik.
- die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (nach Konsultierung von überwachendem Vorstand und Buchprüfer).
- die jährliche Gewinnverwendung bzw. Verlustverteilung (nach Konsultierung von Aufsichtsrat und Buchprüfer).
- Kapitalerhöhung und -herabsetzung.
- Satzungsänderungen, Rechtsformumwandlung und Auflösung der Gesellschaft.
- Einforderung von Nachschüssen und die Rückerstattung nachträglich empfangener Nachschüsse.
- Teilung und Einziehung von Anteilen.
- sonstige durch Bundesgesetz, dem Gründungsvertrag oder der Satzung zugewiesene Aufgaben.
Ferner bestimmt die Versammlung über folgendes:
- Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Geschäftsführenden und des überwachenden Vorstandes, des Buchprüfers und des Liquidators. Festsetzung der Bezüge und Honorare dieser Personen.
- Feststellung der eigenen Geschäftsordnung.
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung oder Gesellschaftern, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung zustehen.
- Vertretung der Gesellschaft vor Gericht oder anderen Verfahren gegen Mitglieder der Geschäftsführung.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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