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Aufgaben

In der Gesellschafterversammlung werden alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung besprochen. Sie entscheidet über:

  • die Leitlinien der Geschäftspolitik.
  • die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (nach Konsultierung von überwachendem Vorstand und Buchprüfer).
  • die jährliche Gewinnverwendung bzw. Verlustverteilung (nach Konsultierung von Aufsichtsrat und Buchprüfer).
  • Kapitalerhöhung und -herabsetzung.
  • Satzungsänderungen, Rechtsformumwandlung und Auflösung der Gesellschaft.
  • Einforderung von Nachschüssen und die Rückerstattung nachträglich empfangener Nachschüsse.
  • Teilung und Einziehung von Anteilen.
  • sonstige durch Bundesgesetz, dem Gründungsvertrag oder der Satzung zugewiesene Aufgaben.

Ferner bestimmt die Versammlung über folgendes:

  • Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Geschäftsführenden und des überwachenden Vorstandes, des Buchprüfers und des Liquidators. Festsetzung der Bezüge und Honorare dieser Personen.
  • Feststellung der eigenen Geschäftsordnung.
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung oder Gesellschaftern, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung zustehen.
  • Vertretung der Gesellschaft vor Gericht oder anderen Verfahren gegen Mitglieder der Geschäftsführung.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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