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Aufgaben der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzt sich zusammen aus dem Direktor und einem obligatorischen bzw. fakultativen Geschäftsführenden Vorstand. Vorrangige Aufgabe des Direktor sind die Repräsentation der Gesellschaft (Art. 41 I, 63 Nr. 2 UntG), Organisation und Führung der Geschäfte und die Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit des unternehmerischen Handelns der Gesellschaft (Art. 63 UntG).

Demgegenüber führt der Vorstand schwerpunktmäßig Aufgaben der internen Verwaltung der Gesellschaft aus.

Alle an der Geschäftsführung Beteiligten müssen stets zum Besten der Gesellschaft handeln und haben in allen Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (Art. 268 UntG).

Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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