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Vertretung; Beschränkungen der Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird durch den Direktor vertreten, sofern das Unternehmensgesetz nichts anderes vorschreibt. Die Geschäftsführung ist an Weisungen der zuständigen Gesellschaftsorgane sowie an die Vorgaben der Satzung gebunden.
Unterabschnitte
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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