Das Kapital der Gesellschaft bei Entstehung besteht aus Geld- und Sacheinlagen. Jedes "Mitglied" der d.o.o. (Gesellschafter) soll nur einen Geschäftsanteil haben, der seiner Einlage entspricht. Eine Aufspaltung des Geschäftsanteils in Aktien ist unzulässig; der jeweilige Geschäftsanteil kann aber mit mehreren Stimmen ausgestattet sein.
Das Stammkapital der d.o.o. muß mindestens dem Gegenwert von 5 000 US-$ in Dinar zum Tageskurs bei Einzahlung entsprechen. Kein Geschäftsanteil darf weniger als der Gegenwert von 500 US-$ betragen.
Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt erst, wenn mindestens entweder 50% des gesamten Stammkapitals oder jeder Gesellschafter 50% auf seinen Anteil eingezahlt hat. Der Restbetrag muß innerhalb von zwei Jahren nach der Registrierung in der von der Gesellschaftssatzung bestimmten Weise eingelegt werden.
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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