Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
Geschichte
GmbH-Recht
Gesellschaftsrecht
Privatisierungsrecht
DBA BRD
Handelsstatistiken
Bücher
Botschaften
Links Serbien
Links Montenegro
Sicherheitshinweise
Kontakte
english
Map
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Contacts
Links Serbia
Links Montenegro
EU Relations

Vergütung des Direktors

Grundsätzlich setzt die Versammlung Gehälter und sonstige Zuwendungen fest. Dabei ist darauf zu achten, dass sie angesichts der Pflichten der Geschäftsführung angemessen sind und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigen. Darüber hinaus sind sog. ,,Anreize`` für die Geschäftsführung möglich (Art. 269 UntG), die in der Satzung festgelegt werden können (Tantiemen).

Durch Vertrag können zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern der Geschäftsführung im Rahmen der Satzung sonstige Fragen geregelt werden (Art. 273 UntG).

Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version