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Vorstand
Der Vorstand ist bei einer Arbeitnehmerzahl von über 100 zwingend vorgeschrieben. Sonst kann darüber die Satzung bestimmen (Art. 267 I UntG).
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes werden von der Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen, soweit nicht die Arbeitnehmer dazu berechtigt sind.
Unterabschnitte
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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