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Aufsichtsrat
Wie auch der Vorstand, muss ein Aufsichtsrat (,,überwachender Vorstand``) bei mehr als 100 Angestellten gewählt werden; ansonsten ist er fakultativ.
Unterabschnitte
Eckhard Hoeffner 2001-05-25
Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001
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