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AbstimmungDer Aufsichtsrat beschließt, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind (Quorum) mit der Mehrheit der Anwesenden. Beschlüsse können auch unter Zuhilfenahme von Post, Telefon, Telelex oder anderen technischen Hilfsmitteln gefasst werden (nach Maßgabe der Satzung), wenn kein Mitglied hiergegen Einwände erhebt. Eckhard Hoeffner 2001-05-25 Last modified: Wed May 23 00:35:53 CEST 2001 |
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