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Artikel 65
Mit einer Geldstrafe von 1.000,00 bis 10.000,00 Dinar wird wegen Verstoß eine einfache Person bestraft werden, die aufgrund falscher Daten Aktien ohne Entgelt aus Artikel 42 und 54 dieses Gesetzes erwirbt.
Neben der Strafe für den Verstoß aus Absatz 1 dieses Artikels wird auch der durch Ausübung des Verstoßes erworbene Eigentumsnutzen entnommen.
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