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Artikel 74
Das Recht auf Erwerbung der Aktien ohne Entgelt gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes haben nicht die Personen, die dieses Recht aufgrund des Gesetzes über die Eigentumsumwandlung ("Amtsblatt der Republik Serbien", Nr. 32/97 und 10/2001) realisiert haben.
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