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Privatisierungsgegenstand und - Subjekte
Der Privatisierungsgegenstand ist das gesellschaftliche bzw. das staatliche Kapital (im weiteren Text: Kapital) in Unternehmen und anderen juristischen Personen (im weiteren Text: Privatisierungssubjekte), falls durch Sondervorschriften nicht anderes geregelt ist. Im Privatisierungsverfahren können das Eigentum oder ein Teil des Eigentums des Privatisierungssubjektes bzw. einige Teile des Privatisierungssubjektes verkauft werden. Die Verordnungen dieses Gesetzes werden an Privatisierungssubjekten angewendet, die einen Sitz auf dem Gebiet der Republik Serbien haben. Ein Privatisierungsgegenstand kännen Naturschätze und Güter im allgemeinen Verbrauch, als Güter vom allgemeinen Interesse, nicht sein.
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