Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
Geschichte
GmbH-Recht
Gesellschaftsrecht
Privatisierungsrecht
DBA BRD
Handelsstatistiken
Bücher
Botschaften
Links Serbien
Links Montenegro
Sicherheitshinweise
Kontakte
english
Map
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Contacts
Links Serbia
Links Montenegro
EU Relations
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Privatisierungsgegenstand und - Subjekte


Artikel 3

Der Privatisierungsgegenstand ist das gesellschaftliche bzw. das staatliche Kapital (im weiteren Text: Kapital) in Unternehmen und anderen juristischen Personen (im weiteren Text: Privatisierungssubjekte), falls durch Sondervorschriften nicht anderes geregelt ist.

Im Privatisierungsverfahren können das Eigentum oder ein Teil des Eigentums des Privatisierungssubjektes bzw. einige Teile des Privatisierungssubjektes verkauft werden.

Die Verordnungen dieses Gesetzes werden an Privatisierungssubjekten angewendet, die einen Sitz auf dem Gebiet der Republik Serbien haben.

Ein Privatisierungsgegenstand kännen Naturschätze und Güter im allgemeinen Verbrauch, als Güter vom allgemeinen Interesse, nicht sein.



Musterabkommen
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bulgarien
VR China
Estland
Georgien
Jugoslawien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen (neu)
Polen (alt)
Rumänien
Russland
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechische Rep.
Ukraine
Ungarn
Usbekistan (alt)
Usbekistan (neu)
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version