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Artikel 9
Privatisierungsmodelle sind:
- Verkauf des Kapitals;
- Überweisung des Kapitals ohne Entgelt.
Artikel 10
Der Verkauf des Kapitals bzw. Eigentums des Privatisierungssubjektes wird mittels folgender Methoden vollstreckt:
- Öffentlicher Tender;
- Öffentliche Versteigerung.
Artikel 11
Die Überweisung des Kapitals ohne Entgelt wird nach dem durchgeführten Verkauf des Kapitals ausgeübt, und zwar:
- Durch Überweisung von Aktien an Beschäftigte;
- Durch Überweisung von Aktien an Bürger.
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