|
|
Laut Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch- jugoslawischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 9.12.1988 (BStBl 1989 I 35, BGBl. II 1179) trat das Abkommen samt dazugehörigem Protokoll am 25. 12. 1988 in Kraft. Die Ratifikationsurkunden sind am 25.11.1988 in Belgrad ausgetauscht worden.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Unterabschnitte
Last modified: Sat Jun 2 16:00:53 2001
|
|