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Politische Kriterien

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten``[*].

Die Kommission gelangte in ihrem Regelmäßigen Bericht 2000 über die Fortschritte Polens auf dem Weg zum Beitritt wie schon in den vorangegangenen Berichten zu folgendem Schluss:

Polen erfüllt weiterhin die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien.
Hinsichtlich der im vergangenen Jahr genannten Aktionsbereiche hat Polen die ersten Schritte zu einer Justizreform und zur Vorbereitung von Maßnahmen zwecks Behebung der dringendsten Engpässe unternommen. Derartige Maßnahmen sind wichtig, weil eine effektiv arbeitende Justiz bei der Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine wesentliche Rolle spielt. Auch zur Bekämpfung der Korruption wurden erste Schritte unternommen, es bedarf aber weiterer Anstrengungen, u.a. der Verabschiedung der nötigen Gesetze. Weniger bemerkenswert waren die Entwicklungen in Bezug auf die Chancengleichheit.

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in Polen seit dem Vorjahresbericht und die Gesamtsituation des Landes anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative allgemein funktionieren. Die diesbezügliche Entwicklung ist in vieler Hinsicht eng verbunden mit der Entwicklung der Fähigkeit Polens, den Besitzstand, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, umzusetzen. Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil kapitel24 dieses Berichts.

Jüngste Entwicklungen

Am 23. September 2001 fanden in Polen Parlamentswahlen statt. Aufgrund der Wahlergebnisse wurde eine Koalitionsregierung aus dem von der sozialdemokratischen Linksallianz (SLD) geführten Wahlbündnis und der Bauernpartei (PSL) gebildet.

Auch bei diesem Regierungswechsel funktionierten die politischen Institutionen Polens weiterhin einwandfrei und bieten stabile Rahmenbedingungen. Diese Stabilität hat sich seit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung im Jahr 1997 noch weiter gefestigt.

Auch für die neue Regierung ist der Beitritt zur EU ein vorrangiges politisches Ziel, und es besteht ein breiter Konsens in dieser Frage bei einer Mehrheit der Parlamentsabgeordneten.


Unterabschnitte


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