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Allgemeine BewertungDie Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Polen erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden bei der Durchführung des Gesetzes von 1999 über den öffentlichen Dienst weitere Fortschritte gemacht. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen und sicherzustellen, dass bis zum Beitritt ein unabhängiger, gut ausgebildeter und motivierter öffentlicher Dienst vorhanden ist. Bei der Reform der Justiz und der Beseitigung der größten Engpässe im Justizsystem hat Polen weitere Fortschritte erzielt. Das Reformtempo muss jedoch beschleunigt und die Fragen im Zusammenhang mit der richterlichen Immunität müssen in Angriff genommen werden. Weitere Schritte wurden getan, zum Beispiel durch die Annahme der dringend benötigten Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption, welche weiterhin Anlass zu großer Besorgnis gibt. Es gilt jetzt, sich auf einen kohärenten Ansatz zur Korruptionsbekämpfung, auf die Anwendung der Gesetzgebung sowie vor allem auf die Schaffung einer Verwaltungs- und Unternehmenskultur zu konzentrieren, die gegen Korruption gefeit ist. Bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Gleichstellung von Männern und Frauen wurden gewisse Fortschritte erzielt, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen in diesem Bereich. Ein neues Element, das zum Vorschein gekommen ist, betrifft den Missbrauch des Polizeigewahrsams, über den in einigen Fällen berichtet wurde. Diese Frage muss geklärt werden, und erste Schritte hierzu wurden bereits unternommen. Die Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie ein besseres Funktionieren der Justiz und eine bessere Ausbildung in EG-Recht gehörten zu den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, auch wenn noch weitere Anstrengungen nötig sind. |
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