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EinleitungIn ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Polens auf Beitritt zur Europäischen Union kam die Kommission zu folgendem Schluss: Polen kann als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden und dürfte durchaus in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten. In den Regelmäßigen Berichten von 1998 und 1999 stellte die Kommission zwar Fortschritte fest, bekräftigte jedoch insgesamt ihre Auffassung. In ihrem Regelmäßigen Bericht 2000 stellte die Kommission Folgendes fest: Polen hat eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sofern es seine gegenwärtigen Reformbemühungen fortsetzt und zu Ende führt. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Polen seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, nach denen die Mitgliedschaft in der Union folgendes voraussetzt:
In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten 1998, 1999 und 2000. |
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