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Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Einleitung

Dieses Kapitel dient der Aktualisierung der Angaben des Kommissionsberichts von 2000 über die Fähigkeit Polens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als Besitzstand bezeichneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu übernehmen, mit denen die Union ihre Ziele verwirklicht. Neben einer Evaluierung der einschlägigen Entwicklung seit der Annahme des Berichts von 2000 wird in diesem Abschnitt allgemein die Fähigkeit Polens bewertet, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, und es wird festgestellt, was noch zu tun bleibt. Der Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Polens ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Polens bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet.

Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist.

Der Europäische Rat betonte im Juni 2000 in Feira und im Juni 2001 in Göteborg, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der polnischen Verwaltung im Bericht von 2000 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind.

In dem Bericht von 2000 kam die Kommission zu folgendem Schluss:

Der neue Schwung, der seit der Debatte im Sejm über die europäische Integration vom Februar und der Einsetzung des Parlamentarischen Ausschusses für Europäisches Recht zu spüren ist, beginnt bereits Früchte zu tragen, und zwar in Form einer deutlich rascheren Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum. Bei allem, was getan wurde, um eine neuerliche Dynamik in Gang zu setzen, müssen diese Anstrengungen weiter intensiviert und auch die Gesetzgebung beschleunigt werden. Noch wichtiger sind verstärkte Anstrengungen hinsichtlich des Ausbaus der Verwaltungskapazität zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Zwar gab es in dieser Hinsicht Entwicklungen, besonders bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, die aber nicht dem Fortschritt entsprechen, der bei der Gesetzgebung erzielt wurde.
Anders als im Bericht von 1999 waren in Schlüsselbereichen des gemeinschaftlichen Besitzstandes für den Binnenmarkt Fortschritte in der Gesetzgebung zu verzeichnen: bei Normen und Zertifizierung und bei den staatlichen Beihilfen. In beiden Fällen wurden die nötigen Rahmengesetze verabschiedet. Jetzt muss das Hauptaugenmerk den zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes für diese Bereiche nötigen Verordnungen und der entsprechenden Verwaltungskapazität gelten. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes über geistiges Eigentum ist ein begrüßenswerter Schritt, wenn auch hinsichtlich des gewerblichen Eigentums noch Schwierigkeiten auszuräumen sind. Fortschritte sind auch in der Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz gemacht worden. Kapazität und Kompetenz der einschlägigen Strukturen für die Durchsetzung der neuen Bestimmungen und die Verbreitung von entsprechenden Informationen müssen aber noch gestärkt werden.
Die Erfolgsbilanz Polens im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist zwar gut, doch wurden im Berichtszeitraum kaum Fortschritte erzielt. Auch beim öffentlichen Vergabewesen und bei der Freizügigkeit müssen dringend Fortschritte gemacht werden, wenn Polen reibungslos in den Binnenmarkt integriert werden soll.
In der Industriepolitik, namentlich in der Automobilbranche, ist ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen, wohingegen der Mangel an konkreten Fortschritten bei der Umstrukturierung des Stahlsektors nach wie vor Anlass zur Sorge gibt.
In der Landwirtschaft wurden Fortschritte bei der Erarbeitung eines Plans zur ländlichen Entwicklung gemacht, doch ist eine klare zusammenhängende Strategie für den Sektor noch zu entwickeln und voll in den Haushalt einzusetzen. Insgesamt hat Polen in der Landwirtschaft und der Fischerei, was Politik, gemeinschaftlichen Besitzstand und Strukturen betrifft, noch nicht die tiefgreifende Umgestaltung eingeleitet, und auch die nötige Gesetzgebung ist in beiden Sektoren noch im Rückstand.
Im Umweltsektor wurde bei der Erarbeitung von Entwürfen umfangreiche Arbeit geleistet, aber in der Gesetzgebung wurde wenig erreicht; dasselbe gilt für den Energiesektor und den Verkehr, wo die Gesetzgebung kaum vorangekommen ist. Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden nicht umgesetzt. In allen drei Sektoren muss auch noch erheblich mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität getan werden.
Bemerkenswerte Entwicklungen sind in der Regionalpolitik festzustellen, aber auch hier müssen zur Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans und zur Anwendung der NUTS-vergleichbaren Bestimmungen noch geeignete Strukturen geschaffen werden. Im Sozialbereich sind nur begrenzte Anstrengungen unternommen worden, und die Rechtsdurchsetzung gibt nach wie vor Anlass zur Sorge, besonders was die Kapazität der Arbeitsverwaltungen angeht.
Gewisse Fortschritte wurden im Bereich Justiz und Inneres gemacht, besonders was den Grenzschutz angeht, für den eine Gesamtstrategie entwickelt wurde. Zu deren Umsetzung bedarf es noch erheblicher Anstrengungen und ein hohes Maß an Koordinierung zwischen den beteiligten Behörden. Die Anstrengungen, die zur Effizienzsteigerung in der Justiz unternommen werden, müssen ebenfalls mit Nachdruck fortgesetzt werden. In einigen Bereichen ist die Angleichung noch begrenzt, und die Rechtsdurchsetzungsorgane, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befasst sind, müssen noch erheblich verbessert werden, was besonders für die Polizei gilt. Im Zollbereich bedarf es noch erheblicher Anstrengungen bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem Aufbau einer effektiven Umsetzungskapazität; dasselbe gilt für die Finanzkontrolle.
Polen hat bei der weiteren Angleichung seiner Gesetzgebung bemerkenswerte Fortschritte gemacht, muss aber auch bei der Anpassung und Stärkung der im Hinblick auf den Beitritt erforderlichen Strukturen entsprechend vorankommen. Dies gilt nicht nur für die Verwaltungskapazität auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene, obwohl diese natürlich an vorderster Stelle steht, sondern auch für die anderen Akteure wie Unternehmer, NRO und sogar die breite Öffentlichkeit, die alle an der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im weitesten Sinne mitwirken. Im öffentlichen Dienst und in der öffentlichen Verwaltung gehört hierzu ein entschlossenes Hinwirken auf mehr Stabilität, Unabhängigkeit und Effizienz in der gesamten polnischen Verwaltung.
Dies zeigt sich daran, inwieweit die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft angegangen wurden. Es wurden Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes gemacht, besonders in Bezug auf Zertifizierung und staatliche Beihilfen, aber es bedarf fortgesetzter Anstrengungen beim Aufbau oder bei der Stärkung der Kapazitäten für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, für Zertifizierung, staatliche Beihilfen, Landwirtschaft und Regionalpolitik, im sozialen Bereich, im Zoll und im Bereich Justiz und Inneres.
Mit der Arbeit zur Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft hat Polen bereits begonnen.

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