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Kapitel 5: GesellschaftsrechtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Polen beim Gesellschaftsrecht und beim Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum weitere Fortschritte gemacht. Was das Gesellschaftsrecht als solches betrifft, so traten am 1. Januar 2001 das Handelsgesetzbuch vom September 2000 und die Novelle zum Gesetz über das Nationale Handelsregister vom November 2000 in Kraft. Zusammen mit den im Laufe des vergangenen Jahres verabschiedeten Durchführungsverordnungen ist die Rechtsangleichung in diesem Bereich nunmehr abgeschlossen. Mit der Führung des Handelsregisters wurde im Januar 2001 begonnen. In den ersten fünf Monten wurden 13.250 Eintragungen vorgenommen. Im November 2000 wurde eine umfassende Gesetzesnovelle verabschiedet (sie tritt im Januar 2002 in Kraft), mit der das Bilanzierungsgesetz von 1995 in wichtigen Punkten geändert wird. Damit werden Gesetzeslücken in Bereichen wie Fusionen und Übernahmen, Finanzinstrumente, Leasing- und Langzeitverträge geschlossen und die Grundsätze für die Erstellung konsolidierter Abschlüsse festgelegt. Auch die Frage der Transparenz von Abschlüssen wird durch das neue Gesetz geregelt. Im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurden im letzten Jahr keine neuen Gesetze verabschiedet. Im September 2001 wurde das Gesetz über den Schutz von Datenbasen verabschiedet. Gestützt auf das Änderungsgesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom letzten Jahr wurde im November eine interministerielle Gruppe eingesetzt, die Verstößen gegen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte entgegenwirken soll. Im Bereich des Schutzes der Rechte an gewerblichem Eigentum wurde im Gesetz über die Rechte an gewerblichem Eigentum vom Juni 2000 der Artikel 322 (betreffend die Neuvergabe von Warenzeichen) aus verfassungsrechtlichen Gründen gestrichen. Das so geänderte Gesetz trat im August 2001 in Kraft. Es stellt eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich dar, doch bedarf es noch weiterer gesetzgeberischer Anstrengungen. Im April 2001 verabschiedete das Parlament das Gesetz über Patentanwälte, womit die Rechtsstellung des Patentanwalts mit den Grundsätzen des Gesetzes über den Schutz der Rechte an gewerblichem Eigentum in Übereinstimmung gebracht wird. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Schutz der Rechte an gewerblichem Eigentum wurde die Umstrukturierung des Patentamts in Angriff genommen und die Umstellung auf Computerbetrieb fortgesetzt. Gesamtbewertung Polen hat im Bereich des Gesellschafts- und Bilanzierungsrechts die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand weitgehend erreicht, und die Umsetzung im Bereich des Schutzes der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum kommt stetig voran. In Anbetracht der Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft sowie der Richtlinie über das Wiederverkaufsrecht sind am polnischen Gesetz über das Urheberrecht weitere Änderungen erforderlich. Die für die Umsetzung des Gesellschaftsrechts zuständige Verwaltungseinrichtung ist das Nationale Handelsregister, mit dessen Führung im Januar 2001 begonnen wurde. Es umfaßt ein zentrales und mehrere regionale Register, die bei den regionalen Gerichten geführt werden. Die regionalen Stellen haben Zugang zur zentralen Datenbank, der sie auch die Eingabedaten liefern. Das Register ist der Öffentlichkeit zugänglich, und alle Eintragungen werden, sofern im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist, im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Personal und Finanzmittel müssen aufgestockt und die Ausbildung für die Richter und das Verwaltungspersonal des Handelsregisters verbessert werden. Die Arbeit an der Verordnung, die das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, sowie am Römischen Schuldvertragsübereinkommen ist schon recht weit gediehen und muss fortgesetzt werden. Im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum muss die Gesetzesnovelle über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom letzten Jahr in Bezug auf die Verwertungsgesellschaften noch weiter angepasst werden. Der Einsatz der interministeriellen Gruppe zur Bekämpfung von Verstößen gegen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen. In der für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zuständigen Sektion der Rechtsabteilung im Ministerium für Kultur und nationales Erbe sind sechs Personen beschäftigt, vier davon Juristen. Der weitere Ausbau der Verwaltungskapazität muss gefördert werden. Im Bereich des Schutzes der Rechte an gewerblichem Eigentum muss das entsprechende Gesetz zwecks Einführung des Schutzes von Erfindungen in der Biotechnologie sowie von Gebrauchs- und Geschmacksmustern wie auch zwecks Angleichung an das geänderte Übereinkommen über europäische Patente noch weiter angepasst werden. Einen Patentschutz für pharmazeutische Produkte gibt es in Polen seit 1993. Über die Einführung von zusätzlichen Schutzzertifikaten sind noch keine Rechtstexte entworfen. Im Polnischen Patentamt gebührt den Umstrukturierungsbemühungen, der Ausbildung und der Modernisierung des Informationssystems weitere Aufmerksamkeit. Zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der Bestimmungen über die Rechte an gewerblichem Eigentum, vor allem in Bezug auf die Bekämpfung von Nachahmung und Produkt- und Dienstleistungspiraterie bedarf es weiterer Anstrengungen. In dieser Hinsicht werden für die Vollzugsbehörden (Zoll, Polizei und Justiz) Fortbildungsmaßnahmen über EG-Recht bzw. Vollzugsmethoden durchgeführt, die noch intensiviert werden müssen. Auch muss für eine bessere Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden gesorgt werden. |
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