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Kapitel 7: Landwirtschaft

Im Jahr 2000 verzeichnete Polen zum zweiten Mal in Folge einen Rückgang in der Agrarproduktion, sowohl in der Pflanzen- als auch in der Tierproduktion. Im Jahr 2000 entfielen auf die Landwirtschaft (einschließlich Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei) 3,3% des Bruttomehrwerts verglichen mit 4% im Jahre 1999[*]. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft blieb unverändert und betrug 18,8% der Gesamtbeschäftigung[*]. Die Pflanzenproduktion ging weiter zurück, bei Getreide um 9,7% - hauptsächlich wegen geringerer Erträge infolge ungünstiger Wetterbedingungen - und bei Ölsaaten um 25% infolge einer Verringerung der Anbauflächen. Bei der Tierproduktion war die Lage je nach Sektor unterschiedlich. Die Milchproduktion ging leicht um 3,5% zurück, weil die Zahl der Milchkühe abgenommen hatte und nicht durch die begrenzte Steigerung der Milcherträge je Kuh ausgeglichen werden konnte. Auch im Fleischsektor war ein Produktionsrückgang zu verzeichnen, wobei dieser bei Schweinefleisch mit 7% am stärksten war. Ausgenommen von diesem Trend waren Eier und Geflügel, bei denen es zu einer leichten Steigerung von 1,2% kam.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums[*]verbesserte sich im Jahr 2000 die Gesamtlagebezüglich der Agrareinkommen gegenüber 1999 infolge einer höheren Rentabilität dank höherer Produktpreise und niedrigerer Faktorpreise. Der Anteil der Marktproduktion an der Gesamtproduktion stieg auf diese Weise auf über 60%. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach wie vor schwierig, vor allem für Betriebe, die von Naturkatastrophen betroffen waren, besonders von Dürre und Überschwemmungen, die in vielen Gebieten erhebliche Ernteverluste verursachten.

Die Agrareinfuhren der EG aus Polen stiegen im Jahr 2000 um 13% auf 1.226,6 Millionen EUR. Die EG-Ausfuhren nach Polen stiegen um 18% auf 1.904 Millionen EUR. Der Handelsbilanzüberschuss der Gemeinschaft betrug 677,8 Millionen EUR verglichen mit 535,0 Millionen EUR im Jahre 1999[*]. Die wichtigsten EG-Einfuhren aus Polen sind Obst, Gemüse- und Obstzubereitungen und Fleisch. Die wichtigsten EG-Ausfuhren nach Polen sind Obst, Futtermittel, verschiedene Zubereitungen und Getreide, die sich infolge der schlechten Wetterbedingungen verdreifachten. Im September 2000 wurden zwischen der EG und Polen neue gegenseitige Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse vereinbart, die seit dem 1. Januar 2001 umgesetzt werden (siehe Abschnitt A.b., Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Polen).

In der Landwirtschaftspolitik hält sich Polen an die Vorgehensweise gemäß der im April 1998 verabschiedeten ,,Mittelfristigen Strategie für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete`` sowie der im Juli 1999 angenommenen ,,Kohärenten Strukturpolitik für die ländlichen Gebiete und die Landwirtschaft``. Im September 2000 verabschiedete der Ministerrat den ,,Pakt für Landwirtschaft und ländliche Gebiete``. Es bleibt also bei denselben politischen Instrumenten wie in den vorangegangenen Jahren, d. h. Zinszuschüssen, Darlehen, Kreditbürgschaften, Agrarmarktinterventionen bei einigen Grunderzeugnissen wie Getreide und Magermilchpulver sowie sonstigen Subventionen. Einige neue agrarpolitische Instrumente wurden eingeführt oder werden noch ausgearbeitet, etwa neue Kreditlinien mit Zinszuschüssen (Fischereibetriebe, Fleischindustrie) sowie Darlehen für Studierende, Gutscheine für den Kauf von Treibstoff, Ernteversicherung und strukturpolitische Renten in der Landwirtschaft. Die Umsetzung der wichtigsten Bestandteile des Programms zur ländlichen Entwicklung, z. B. der Entwicklung der Infrastruktur und des Humankapitals, wurde eingeleitet. Im September 2000 wurde für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Mehrwertsteuer eingeführt.

Der Agrarhaushalt wurde im Jahr 2001 um 23,6% auf 1,1 Milliarden EUR (436 Milliarden PLN) angehoben (ohne die Mittelzuweisungen für Kofinanzierungen im Rahmen der Programme Phare und SAPARD). Dazu kommen noch 3,9 Milliarden EUR (15,76 Milliarden PLN) für das Sozialversicherungssystem für die Bauern (KRUS). Rund 40% des Agrarhaushalts (456 Millionen EUR (1,76 Milliarden PLN)) wurden dem Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft für Investitionen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung zugewiesen, womit sich dessen Haushalt um 53% erhöht, und 14% (163,7 Millionen EUR (633 Millionen PLN), - 13%), erhielt die Agrarmarktbehörde für marktbezogene Maßnahmen.

Was den Markt für landwirtschaftliche Flächen betrifft, so verwaltet die Agrarbesitzbehörde weiter staatseigenes Land und den staatlichen Agrarbesitz. Der derzeitige Bestand von 3,5 Millionen ha ist größtenteils verpachtet. Erwähnenswert ist eine starke Konzentration bei den Pächtern; die Pachtwirtschaften über 100 ha machen über 76% der verpachteten Flächen aus. Beim Landkauf bestehen nach wie vor Beschränkungen für Ausländer.

Horizontale Themen Hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) hat Polen seit dem letzten Regelmäßigen Bericht einige Fortschritte erzielt.

Die Vorbereitung der beiden wichtigsten Einrichtungen, denen die Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) übertragen werden soll, ging im letzten Jahr weiter. Das Gesetz vom 16. Februar 2001[*] trat im April 2001 in Kraft; Es bestätigt die Rolle der beiden Zahlstellen, d. h. des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft und der Agrarmarktbehörde, und bildet die Rechtsgrundlage für weitere Anpassungen. Beide Behörden haben durch die Einstellung von weiterem Personal sowie durch die Förderung von Fortbildung ihre Verwaltungskapazität ausgebaut. Während sich das Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft darauf konzentriert, sich auf seine Rolle als Zahlstelle für die Vorbeitrittsfördermittel im Rahmen des Programms SAPARD und auf die Entwicklung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) vorzubereiten, stehen bei der Agrarmarktbehörde die Handelsmechanismen, Beihilfen für private Lagerung, Interventionen am Getreidemarkt und die Verwaltung der Milchquoten im Mittelpunkt. In der ,,Strategie für die Vorbereitung der Agrarmarktbehörde auf die EU-Integration`` ist der Beginn des Akkreditierungsprozesses für Mitte 2002 vorgesehen.

Was die Vorbereitungen für die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) in Polen angeht, so wird mit dem Gesetz vom Februar 2001 die Zuständigkeit des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft für die Umsetzung und Verwaltung des InVeKoS bestätigt. Auf zentraler Ebene und in den beiden Regionen, in denen auf Pilotprojektbasis mit der Umsetzung des InVeKoS begonnen wurde, gehen der Erwerb der entsprechenden Ausrüstung sowie die Einstellung und Fortbildung von Personal weiter. Ein bedeutender Fortschritt in der Gesetzgebung ist die Verabschiedung des Gesetzes ,,über das Nationale Hof- und Viehregistriersystem und die Änderung bestimmter Gesetze`` vom 25. Juli 2001, das am 27. September 2001 vom Präsidenten unterzeichnet wurde. Mit diesem Gesetz wird das Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft mit dem Aufbau und der Anwendung des staatlichen Systems zur Registrierung der landwirtschaftlichen Betriebe und Viehbestände beauftragt und der rechtliche Rahmen für das Tierkennzeichnungs- und - registriersystem festgelegt. Außerdem wurde im September 2001 das Veterinärgesetz, das die wesentliche Grundlage für die Anwendung des Tierkennzeichnungs- und -registriersystems bildet, vom polnischen Präsidenten unterzeichnet. Trotz dieser Entwicklungen in der Gesetzgebung bestehen beträchtliche Vorbehalte bezüglich des Fortschritts in der praktischen Anwendung des InVeKoS.

Das einschlägige Gesetz für die Anwendung der Handelsmechanismen trat im April 2001 in Kraft; zuständig für die Erteilung der Ein- und Ausfuhrlizenzen im Rahmen von Quoten und Zollplafonds sowie für die automatische und nichtautomatische Registrierung von Daten über den Handel mit Erzeugnissen der Agroindustrie ist die Agrarmarktbehörde. Für diese Aufgaben wurde in der Behörde eine Sektion für die Verwaltung des Außenhandels eingerichtet. Für Getreide, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Zucker wurden für die Anwendung der Außenhandelsmechanismen entsprechende Bestimmungen ausgearbeitet.

Im März 2001 wurde das Gesetz über den biologischen Anbau verabschiedet, mit dem die Gemeinschaftsbestimmungen für die Erzeugung, Überwachung, Zertifizierung, Vermarktung und Kennzeichnung von biologischen Agrarprodukten umgesetzt werden; es ist bereits in Kraft getreten. Es bildet die Grundlage für die Einführung eines entsprechenden Registrier- und Zertifizierungs- sowie eines Kontrollsystems für die Erzeugung, Verarbeitung und Einfuhr von biologischen Erzeugnissen, das den EG-Vorschriften entspricht und sich sowohl auf staatliche als auch auf private Zertifizierungsstellen stützt. Die Aufgaben sind klar verteilt. Zur Zeit wird darauf hingearbeitet, dass die Registrier- und Kontrollbehörden ihre Arbeit aufnehmen können. Die Subventionen für den biologischen Anbau wurden im Jahr 2000 beibehalten.

Was die Vorbereitungen für Polens Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) betrifft, so wurde die Implementierung des polnischen Netzes auf Pilotprojektebene in mehreren Regionen fortgesetzt. Der organisatorische und methodische Rahmen für die Einführung des INLB ist vorhanden. Zur Zeit wird eine Informationskampagne durchgeführt, mit der die Bauern darauf vorbereitet werden, sich an das INLB anzuschließen. Die Rechtsgrundlage für die Einführung des INLB sowie für den Aufbau des nötigen institutionellen Rahmens wurde Ende 2000 genehmigt.

Gemeinsame Marktorganisationen Hinsichtlich der gemeinsamen Marktorganisation hat Polen bei der Rechtsangleichung einige Fortschritte gemacht; allerdings besteht bezüglich der Durchführung dieser rechtlichen Vorgaben noch viel Handlungsbedarf.

Was die Markt- und Preisüberwachung betrifft, so wird mit dem Gesetz über landwirtschaftliche Marktforschung bzw. Markterhebungen vom März 2001 das Integrierte Informationssystem für Agrarmärkte eingeführt; das Gesetz tritt Anfang Januar 2002 in Kraft. Darin sind die Bestimmungen für die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen erforderliche regelmäßige Markt- und Preisüberwachung festgelegt, und es verpflichtet die Marktteilnehmer, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Was die Vermarktungsnormen betrifft, so bildet das Gesetz vom Dezember 2000 über die Handels- bzw. Vermarktungsqualität von Agrolebensmitteln die Grundlage für die Einrichtung des Aufsichtsamts für die Handelsqualität von Agrolebensmitteln als wichtigste Einrichtung für die Qualitätskontrolle gemäß EU-Vorschriften. Das Gesetz enthält die Vermarktungsnormen und die Vorkehrungen zu ihrer Überwachung - einschließlich der Klassifizierung von Rindern und Schafen nach der Schlachtung - sowie die Bestimmungen für die Berichterstattung über Preise und Produktion.

Die Gemeinschaftsbestimmungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation wurden für Frischobst und Frischgemüse, Hopfen, Tabak und Trockenfutter (Gesetz vom November 2000, Inkraftsetzung im Juli 2001) in polnisches Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz über die Organisation des Zuckermarkts vom Juli 2001 werden die grundlegenden Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker größtenteils umgesetzt - das Quotensystem für Weißzucker und Isoglukose inbegriffen - und die bereits vorhandenen Marktmechanismen angepasst. Mit dem im September 2001 verabschiedeten Gesetz über die Regulierung des Marktes für Milch und Milchprodukte wird neben anderen grundlegenden Mechanismen für den Milchsektor die Rechtsgrundlage für die spezifische Bezugsmenge für Milch eingeführt. Im April 2001 wurden zwei Beihilfeprogramme für die private Einlagerung von Butter und haltbarem Käse eingeführt. Was die Verwaltung der Milchquoten angeht, so wurde ein von der Agrarmarktbehörde durchgeführtes Pilotprojekt für den ,,Aufbau eines Milchquotensystems`` auf Regionalebene fortgeführt und auf Direktverkäufe ausgedehnt. Dessen Ergebnisse dürften zu Empfehlungen für die landesweite Anwendung eines Systems zur Verwaltung der Milchquoten führen. Für Wein und Spirituosen wurde die Kontrolle der Vermarktungsnormen dem neuen Aufsichtsamt für die Handelsqualität von Agrolebensmitteln übertragen. Im Juli 2001 wurde das Gesetz über die Erzeugung und Abfüllung von Wein und Weinprodukten und ihren Absatz verabschiedet.

Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft In der ländlichen Entwicklung konzentrierte die polnische Verwaltung ihre Anstrengungen auf die Einrichtung und Akkreditierung einer Zahlstelle für das Programm SAPARD. Mit dem Gesetz vom Februar 2001 wird (unter anderem) das Gesetz über die Einrichtung des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft geändert und dieses Amt zur Umsetzung der Gemeinschaftsprogramme zur ländlichen Entwicklung vor und nach dem Beitritt ermächtigt. Mit der Verordnung vom Dezember 2000 (in Kraft seit Januar 2001) über die Satzung des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft wird dessen organisatorischer Aufbau auf die Aufgaben einer Durchführungs- und Zahlstelle gemäß den Erfordernissen des Programms SAPARD zugeschnitten; es umfasst auch 16 regionale Außenstellen. Das Gesetz über Strukturrenten in der Landwirtschaft vom April 2001 bildet die Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Vorruhestandsprogramms, das den Gemeinschaftsvorschriften entspricht. Das Gesetz tritt im Januar 2002 in Kraft.

Veterinärwesen und Pflanzenschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit Im Veterinärbereich wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht mit der Verabschiedung des Veterinärrahmengesetzes im September 2001 wesentliche Fortschritte erzielt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes muss der Besitzstand im Veterinärbereich nun noch umgesetzt werden.

Mit der Umsetzung des Veterinärgesetzes sollen bis zum Zeitpunkt des Beitritts die Veterinärkontrollen an allen polnischen Grenzkontrollstellen dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen werden.

Ein weiterer wichtiger Rechtsakt ist das Gesetz über die Vermarktungsqualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln vom Dezember 2000, das im Januar 2002 in Kraft tritt. Nach Angaben des Ministeriums sorgt das Gesetz für völlige Übereinstimmung mit dem EG-Recht. Unter anderem werden darin Qualitätsüberwachung, Kontrollinstitutionen, Qualitätsnormen, einschließlich der Klassifizierung von Rinder- und Schafkörpern nach der Schlachtung, und Preisinformationen sowie Umfang und Struktur der Produktion geregelt.

Ende 2000 verabschiedete die polnische Regierung eine Entwicklungsstrategie für die Umstrukturierung der Fleisch- und der Milchwirtschaft. Darin heißt es, ,,Tierschlachtung und Fleischverarbeitung sind durch eine geringe Produktionskonzentration und eine geringe Spezialisierung gekennzeichnet``. Daten des Veterinäraufsichtsamts zufolge arbeiteten 1999 in diesem Sektor 4.139 Betriebe.

Hinsichtlich tierischer Produkte werden die unter den entsprechenden gemeinschaftlichen Besitzstand fallenden Programme ordnungsgemäß umgesetzt; eine erwähnenswerte Ausnahme bilden die Wachstumsfaktoren.

Was die Verwaltungskapazität im Veterinärbereich betrifft, so ist die zuständige nationale Behörde das Veterinärmedizinische Aufsichtsamt, das mit den zuständigen Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums zusammenarbeitet. Die regionalen Veterinärkontrolleure unterstehen der administrativen Aufsicht der Regionalbehörden, also der Woiwode oder staatlichen Vertreter. Infolgedessen sind einige Schwierigkeiten aufgetreten, was die Kapazität zur Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Notfallprogramme, Tiergesundheit, Tierschutz und öffentliche Gesundheit angeht.

Im Oktober 2001 wurde ein neues Überwachungsprogramm für TSE-Testmethoden gemäß den EG-Bestimmungen eingeführt. Bei der Bewertung des geographischen BSE-Risikos erhielt Polen die Risikostufe III.

Im Pflanzenschutzbereich wurde bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes seit dem letzten Regelmässigen Bericht ein gewisser Fortschritt erzielt. Im Februar 2001 wurde das Gesetz zum Schutz von Saatpflanzen verabschiedet, das im Juli 2001 in Kraft trat. Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz liegen bereits vor, doch treten einige der Verordnungen erst am 1. Januar 2003 in Kraft. Im Juli 2001 wurde das Gesetz über forstwirtschaftliches Vermehrungsgut verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet.

Beim Pflanzenschutzkontrolldienst ist für Pflanzenschutzpolitik, Pflanzenschutzmaßnahmen und Diagnostik der Generalinspektor zuständig. Das Generalaufsichtsamt erarbeitet Produktionsvorschriften, Handbücher und Verfahren im Pflanzenschutzbereich und überwacht deren Anwendung in den Woiwodschaften. Dazu gehören auch diagnostische Maßnahmen. Zum Generalaufsichtsamt gehört auch das Zentrallabor, das verschiedenerlei Aufgaben hat, darunter die Entwicklung von Methoden und die Diagnose über unter Quarantäne gestellte Organismen zwecks Bestätigung von Diagnosen, die auf Woiwodschaftsebene gestellt wurden.

Die Woiwodschaften sind für die Durchführung von Kontrollen, Pflanzenschutzmaßnahmen und Diagnostik zuständig.

Die Tätigkeit des Hauptaufsichtsamts (Zentralebene) wird vom Landwirtschaftsministerium finanziert, während die Tätigkeit in den Woiwodschaften von der Woiwodschaftsverwaltung (indirekt vom Finanzministerium) finanziert wird. Im Falle von Krisen im Pflanzenschutzbereich kann das Landwirtschaftsministerium einen Notstandshaushalt zur Bekämpfung von Krankheiten bereitstellen. Die Grundsätze bewährter Laborpraxis werden in dem oben erläuterten System eingehalten. Die Diagnosemethoden basieren auf den von der EPPO veröffentlichten Verfahren.

In Polen arbeiten demnächst 16 Woiwodschafts-Aufsichtsämter, ein Zentrallabor und 16 Regionallabors.

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1, Freier Warenverkehr) verabschiedete der Ministerrat im April 2001 ein Papier mit dem Titel ,,Informationen zu den rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Lebensmittelsicherheit``. Es bestehen Pläne zu einer Neuordnung der Lebensmittelaufsicht, wenn auch bisher noch kein formaler Beschluss gefasst wurde, wenn man von der Ernennung des für Fragen der Lebensmittelsicherheit zuständigen Generalbevollmächtigten absieht.

Gesamtbewertung

Insgesamt sind die Vorbereitungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik verstärkt worden, besonders was die Rechtsangleichung betrifft. Es wurden zahlreiche landwirtschaftsrelevante Gesetze verabschiedet. Zum Teil bestätigen sie die Grundbeschlüsse über den institutionellen Rahmen und bilden die Grundlage für die in den betreffenden Einrichtungen notwendigen Anpassungen in Bezug auf Verfahren und Verwaltungskapazität. Zum Teil dienen sie der Übernahme der im gemeinschaftlichen Besitzstand für die Landwirtschaft festgelegten Bestimmungen und Mechanismen. Die praktische Umsetzung einiger Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde eingeleitet und eine Reihe von entsprechenden Konzepten entwickelt. Dennoch ist es insgesamt mit der Vorbereitung auf die Gemeinschaftsmechanismen im Bereich der Landwirtschaft wie auch mit ihrer effektiven Umsetzung und Anwendung, vor allem was einige Schlüsselelemente wie etwa das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem betrifft, nach wie vor nicht sehr gut bestellt. Beträchtliche Anstrengungen zur Behebung dieser Mängel sind notwendig, um eine effiziente Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik gewährleisten zu können.

Hinsichtlich der horizontalen Fragen haben sich in der polnischen Agrarpolitik keine größeren Änderungen vollzogen. Der Status des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft und der Agrarmarktbehörde als künftige Zahlstellen und wichtigste Einrichtungen für die Verwaltung der GAP wurde bestätigt, und ihre Verwaltungskapazität ihren künftigen Aufgaben entsprechend weiter ausgebaut. Beide Institutionen einschließlich ihrer Regionalämter wie auch das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung müssen ihre Anstrengungen bei den Vorbereitungen zur praktischen Anwendung der GAP-Mechanismen verstärken und sowohl ihr Personal als auch ihre Finanzmittel weiter aufstocken. Die Koordinierung zwischen den beiden Behörden - dem Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft und der Marktaufsichtsbehörde - muss sichergestellt sein.

Mit der Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wurde später als vorgesehen begonnen, und sie stößt weiter auf große Hindernisse. Ein erster Schritt zur Implementierung des Systems ist die Verabschiedung des Veterinärgesetzes. Wichtige Beschlüsse müssen aber noch gefasst werden, so auch über die Methoden für den Feldstückkataster und über das Integrierte Kontrollsystem. Auch muss noch eine detaillierte Strategie für die Anwendung des InVeKoS auf dem gesamten polnischen Territorium einschließlich der erforderlichen Finanz- und Humanressourcen entwickelt werden. Grundelemente wie das Tierkennzeichnungs- und -registriersystem oder der Feldstückkataster sind noch nicht ausreichend entwickelt. Mit einem Wort: Die Einsetzung des InVeKoS zum Zeitpunkt des Beitritts ist in Bezug auf Human- und Finanzressourcen wie auch in Bezug auf die praktische Anwendung nach wie vor eine große Herausforderung.

Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen wurde verabschiedet. Die praktische Umsetzung schreitet zwar mit Hilfe mehrerer Pilotprojekte voran, doch setzen eine gänzliche Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und die landesweite Anwendung noch weitere Anstrengungen voraus.

Hinsichtlich der gemeinsamen Marktorganisationen wurden hauptsächlich bei der Rechtsangleichung Fortschritte gemacht, besonders bei Zucker und anderen spezialisierten Gewächsen wie Obst und Gemüse. In der praktischen Umsetzung und Anwendung sind die Fortschritte begrenzt. Bei manchen Mechanismen, die den meisten GMO gemeinsam sind, sind die Vorbereitungen weiter vorangekommen, namentlich in den Bereichen Außenhandel sowie Markt- und Preisüberwachung. Für die institutionellen Anpassungen zur Überwachung und Kontrolle der Vermarktungsnormen sind die Vorbereitungen getroffen, und bei letzteren, besonders was die Klassifizierung von Schlachtkörpern betrifft, erscheinen weitere Anpassungen notwendig. Es steht zu hoffen, dass die für Erzeugerorganisationen eingeführte Finanzhilfe hinreichende Anreize für die Gründung solcher Organisationen schafft. Vieles bleibt noch zu tun, vor allem was den Einsatz von Instrumenten zur Steuerung des Angebots betrifft. Eine Schlüsselaufgabe in diesem Zusammenhang ist die Vorbereitung auf die Anwendung des Systems zur Verwaltung der Milchquoten nach dem Beitritt, welche sich noch in einer frühen Phase befindet.

Im Bereich der ländlichen Entwicklung und der Forstwirtschaft konzentrierten sich die Aktivitäten auf die Vorarbeiten für die Umsetzung des Programms SAPARD. Das wird an der beschleunigten Akkreditierung der für SAPARD zuständigen Behörde deutlich. Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Agro-Umwelt- und Aufforstungsmaßnahmen gehen weiter, wenngleich die Bemühungen um die Definition guter landwirtschaftlicher Praxis verstärkt werden müssen. Die Rechtsgrundlage für das Vorruhestandsprogramm, eine der grundlegenden Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die nach dem Beitritt im Rahmen der einschlägigen Programme umgesetzt werden kann, ist verabschiedet. Bei der Klassifizierung benachteiligter Gebiete konnten jedoch keinerlei Fortschritte festgestellt werden. Eine der größten Herausforderungen, denen sich Polen stellen muss, ist die Notwendigkeit vereinter Bemühungen um die Formulierung einer integrierten Bildungspolitik für die ländlichen Gebiete. Bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Forstwirtschaft bleibt ebenfalls noch viel zu tun.

Im Veterinärbereich ist die Verabschiedung des Veterinärgesetzes zwar ein wichtiger Schritt vorwärts, doch muss Polen die Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsakten weiter vorantreiben, um die volle Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erzielen.

Die wesentlichsten Bereiche, in denen es einer weiteren Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bedarf, sind Tierschutz- und Tiertransportbestimmungen, Rechtsvorschriften für die Tierkennzeichnung und -registrierung sowie Verbringungskontrollen. Außerdem gibt es noch keine Notfallpläne, und ein Referenzlabornetz ist auch noch nicht formal eingerichtet. Was Tierkennzeichnung und Verbringungskontrollen angeht, so ist das Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft, wie bereits im Abschnitt über das InVeKoS erwähnt, für die Erstellung eines Tierregisters zuständig. Polen hat einen ehrgeizigen Umsetzungszeitplan aufgestellt, und es sind erhebliche Anstrengungen nötig, sollen die Fristen, die sich die polnischen Behörden gesetzt haben, eingehalten werden. Auch der Aufbau der nötigen Kapazitäten für die Erstellung des Tierregisters vor dem Beitritt erfordert noch umfassende Anstrengungen. Gleichwohl wurde das Tempo der Vorbereitungen erhöht. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Ausgangsgrenzkontrollsystems (ANIMO) und des Tierseuchenmeldesystems (ADSN) sind weit fortgeschritten.

Hinsichtlich der Umstrukturierung der Fleisch- und der Milchverarbeitungsindustrie kann die Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung der Bestimmungen infolge einer unzulänglichen Weisungskette zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen zu Marktverzerrungen führen, da die kostspieligen Ausbauauflagen für Fleisch- und Milchverarbeitungsbetriebe je nach Region unterschiedlich sein können. Dieser Frage gebührt besondere Aufmerksamkeit.

Das neue Veterinärgesetz liefert die Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Referenzlabornetzes. Das Labordiagnostiksystem umfasst zwei Ebenen, die zentrale und die regionale. Auf der zentralen Ebene soll nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Veterinärgesetzes das Staatliche Veterinärinstitut in Pulawy das System nationaler Referenzlabors koordinieren. Das Staatliche Veterinärinstitut ist dem Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung unmittelbar verantwortlich.

Das Polnische Akkreditierungszentrum in Warschau ist für die Akkreditierung der Labors für Lebensmittelanalyse zuständig. Die Akkreditierungsverfahren sollen am 31. Dezember 2002 abgeschlossen sein, vor allem für die Labors für Lebensmittelanalyse und Gesundheitskontrolle auf regionaler Ebene und auf der Ebene einiger Powiats sowie die Labors des Nationalen Hygieneinstituts und des Instituts für Lebensmittel und Ernährung.

Im Bereich des Pflanzenschutzes ist die Pflanzenschutzkontrolle zwar gut organisiert und auf Woiwodschaftsebene ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das Hauptproblem ist aber die mangelnde Übereinstimmung der Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Vor allem gibt es kein Registriersystem für Erzeuger, Ausführ- und Einfuhrbetrieben sowie Vertreiber von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, und es bestehen Unterschiede in der Liste schädlicher Organismen. Was die Liste der Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse angeht, deren Einfuhr verboten ist, so gibt es Bestimmungen weder über Schutzzonen oder die Registrierung von Erzeugern und Importeuren von Pflanzen noch über die Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen auf dem Binnenmarkt.

Die Verabschiedung einer umfassenden Lebensmittelsicherheitsstrategie steht weiterhin aus.


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