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Kapitel 8: FischereiSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Polen ein Fischereigesetz verabschiedet, das nun in den meisten Bereichen die Grundlage für die gesetzliche Einführung der Instrumente zur Umsetzung des Fischerei-Besitzstandes bildet. Erste positive Schritte im Bereich der Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle sind die Einstellung von sechs Mitarbeitern in den regionalen Aufsichtsämtern für die Seefischerei, in denen jetzt 78 Personen beschäftigt sind, sowie die Schaffung einer Sektion für das Fischereifahrzeugregister und die Überwachung der regionalen Aufsichtsämter für die Seefischerei in der Fischereiabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im April 2001. Weitere Fortschritte sind in diesem Bereich nicht zu vermelden, u. a. aufgrund der Tatsache, dass die Durchführungsverordnungen vielfach noch ausstehen, etwa in Bezug auf Zulassungen, Logbücher, Anlandeerklärungen, den Datenabruf und das satellitengestützte Fahrzeugüberwachungssystem. Die Planung von Strukturmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von zwei Grundsatzpapieren: der Polnischen Strukturpolitik im Fischereisektor für die Jahre 2000-2006 und der ,,Nationalen Fischereistrategie``. Noch ist es zu früh, um etwas zum Stand ihrer Umsetzung sagen zu können. Ein positiver Schritt ist die Einrichtung einer Sektion für die Koordinierung der Strukturpolitik in der Fischereiabteilung des Landwirtschaftsministeriums. Dort wurde außerdem eine Sektion für das Fischereifahrzeugregister eingerichtet. Da es bei der Verabschiedung der betreffenden Rechtsakte zu Verzögerungen gekommen ist, sind bei der Aufstellung dieses Registers kaum Fortschritte zu verzeichnen. Was die Marktpolitik betrifft, so ist die Schaffung einer Sektion für die Marktorganisation in der Fischereiabteilung ein positiver Schritt; entsprechendes Personal muss noch eingestellt werden. Hinsichtlich staatlicher Beihilfen und internationaler Fischereiabkommen hat es seit dem letzten Regelmäßigen Bericht keinerlei besondere Entwicklungen gegeben. Gesamtbewertung Sowohl bei der Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand als auch bei der Entwicklung der Verwaltungskapazität wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Polen hat noch erhebliche Anstrenungen vor sich, um die Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu erlangen. Mit der Verabschiedung des Fischereigesetzes ist die Angleichung an den Besitzstand weiter vorangekommen. Entscheidend für die Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik ist aber die Verabschiedung der Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz und die Verabschiedung des geplanten Gesetzes über die Marktorganisation für den Fischereisektor. Die Verwaltungskapazität muss generell auf nationaler und regionaler Ebene erheblich ausgebaut werden. Auf allen Ebenen fehlt es an gebührend ausgebildetem Personal, vor allem an örtlichen Inspektoren zur Gewährleistung einer ausreichenden Überwachung der Anlandeplätze. Im Bereich Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle muss Polen seine bislang noch unzureichende Kontrollkapazität ausbauen, vor allem durch den Einsatz von qualifiziertem ständigem Personal für Inspektions- und Überwachungsaufgaben in der Fischerei. Gegenwärtig ist das Personal durch eine Reihe von Funktionen belastet, die seine Effektivität beeinträchtigen: So führen die örtlichen Inspektoren der drei regionalen Aufsichtsämter Aufgaben im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen aus, während die Inspektion auf See von Grenzwächtern durchgeführt wird, die aber im Rahmen ihrer eigentlichen Tätigkeiten natürlich noch verschiedene andere Aufgaben zu erfüllen haben. Es wäre wünschenswert, dass die Tätigkeit des Personals der betreffenden Behörden wieder auf Fischereikontrollmaßnahmen ausgerichtet und die Führung von der Zentralebene her verbessert wird. Insofern ist die Verabschiedung und Umsetzung der Rahmenverordnung über die Zusammenarbeit zwischen Fischereiinspektoren, Grenzkontrolle und Polizei von entscheidender Bedeutung für weitere Fortschritte bei der Inspektion und Kontrolle. Für die effektive Einführung von Erstverkaufsbescheinigungen, EG-konformen Lizenzen und Logbüchern, Anlandebescheinigungen, dem Datenabrufsystem und dem satellitengestützten System zur Überwachung der Fischereifahrzeuge müssen die entsprechenden Verordnungen noch verabschiedet werden. Auch die technischen Mittel für die Inspektion und Kontrolle müssen verbessert werden und vor allem die satellitengestützte Überwachung der Fischereifahrzeuge und die Verfügbarkeit von Kontrollfahrzeugen gewährleistet sein. Das Fehlen von Erstverkaufsbescheinigungen und computergestütztem Datenabruf macht Überprüfungen der Informationen aus den Logbüchern unmöglich. Eine umfassende satellitengestützte Überwachung gemäß den Vorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstandes wie auch die Einrichtung eines Zentrums zur Überwachung der Fischereifahrzeuge und die Vervollständigung der Ausrüstung aller Fahrzeuge setzt noch beträchtliche Arbeiten voraus. Hinsichtlich der Strukturpolitik muss Polen noch einen Wirtschaftsplan für die Flotte aufstellen und dabei deren Kapazität an den verfügbaren Fischbeständen ausrichten. Hinsichtlich der Registrierung der Fahrzeuge wurde mit dem Fischereigesetz das Fischereifahrzeugregister gesetzlich eingeführt. Die Fischereifahrzeuge sind noch neu zu vermessen, und sodann muss das nach dem Gemeinschaftsrecht vorgeschriebene gesonderte und vollständige Fischereifahrzeugregister fertiggestellt werden. Diese Maßnahmen sind eine Voraussetzung für die spätere Verwaltung der Flottenkapazität und die strukturellen Beihilfen im Fischereisektor. Im Bereich der Marktpolitik wurden für Fischereierzeugnisse bislang noch keine den EG-Instrumenten entsprechenden Marktinterventionsmechanismen geschaffen. Bis dato gibt es noch keine den EG-Vorschriften entsprechenden Verordnungen über Erzeugerorganisationen, obwohl sich derartige Organisationen als Mechanismen zur Umsetzung der Marktpolitik erwiesen haben. Darüber hinaus muss noch weiter auf eine effektive Überwachung der gemeinsamen Vermarktungsnormen in den Häfen und auf den Großmärkten sowie auf die Erfassung und Übermittlung von Daten über die Preisregelung und die Märkte in den wichtigsten Häfen hingearbeitet werden. Um die Verabschiedung der noch ausstehenden Rechtsakte zu beschleunigen und so den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten, sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Der polnische Fischereisektor erhält staatliche Beihilfen in Form von Mehrwertsteuerbefreiung und Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Treibstoff für Fischereifahrzeuge sowie durch die Subventionierung von Darlehen, die für den Ankauf und die Lagerung von Seefisch gewährt werden. Bezüglich internationaler Übereinkünfte im Fischereisektor hat Polen mit acht Ländern bilaterale Fischereiabkommen geschlossen und ist mehreren Übereinkommen und regionalen Fischereiorganisationen beigetreten. |
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