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Kapitel 9: VerkehrSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden bei der Verabschiedung neuer Gesetze in fast allen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstandes Fortschritte erzielt. Hinsichtlich der Transeuropäischen Verkehrsnetze ist als wichtigste Entwicklung im Jahre 2001 die Verabschiedung des ,,Programms zur Anpassung des polnischen Straßennetzes an die Standards der Europäischen Union`` im März zu nennen. Danach sollen in Polen bis 2015 rund 15.000 Straßenkilometer für Fahrzeuge bis zu 115 kN/Achslast tauglich gemacht werden. Dieses Programm muss in puncto Prioritätensetzung bei den verschiedenen Bauarbeiten sowie hinsichtlich des Finanzierungsplans noch genauer definiert werden. Was neue Infrastrukturmaßnahmen im Straßensektor angeht, so wurden an den Paneuropäischen Verkehrskorridoren II, III und VI Bauarbeiten ausgeführt. Finanziert wurden diese aus dem Staatshaushalt, aus EIB-Darlehen und aus dem Programm Phare. Im Landverkehr wurden gute Fortschritte bei der Verabschiedung neuer Gesetze zum Straßenverkehr erzielt. Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung des Gesetzes über den Straßengüterverkehr, mit dem hinsichtlich des Marktzugangs die Rechtsangleichung an den EG-Besitzstand vollzogen und der Aufbau der nötigen Verwaltungsstrukturen ermöglicht wird. Im August wurde das Arbeitszeitgesetz für Fahrer verabschiedet. Auch in den Bereichen Steuerharmonisierung (Verabschiedung des Gesetzes über Steuern und Kommunalabgaben) und technische Anforderungen (Einbau und Gebrauch von Fahrtenschreibern) sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Im Dezember 2000 unterzeichnete Polen das Europäische Übereinkommen über den grenzüberschreitenden gelegentlichen Passagiertransport in Bussen (INTERBUS). Mit dessen Umsetzung wird eine teilweise Rechtsangleichung an die Vorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstandes für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste erreicht. Im Bereich des Schienenverkehrs trat im Januar 2001 ein neues Schienenverkehrsgesetz in Kraft, mit dem verschiedene Elemente des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Entwicklung der Eisenbahnen der Gemeinschaft und zur Lizenzvergabe in polnisches Recht umgesetzt werden. Dieses Gesetz ebnet den Weg für die Schaffung des Eisenbahnverkehrsamtes, das für Verkehrsregelung und Verkehrstechnik, Eisenbahnaufsicht und Verkehrssicherheit zuständig sein wird. 2001 beschloss Polen, den hauptsächlich auf Eisenbahnfrachtdienste im Inland spezialisierte Eisenbahnunternehmen, die den Betrieb noch nicht aufgenommen haben, die Lizenz zu entziehen. Diese Maßnahme wurde in manchen Kreisen wegen mangelnder Transparenz kritisiert. Im September wurde eine Verordnung über Mittelzuweisungen für Eisenbahnunternehmen verabschiedet. Darüber hinaus hat Polen mit der Umstrukturierung der nationalen Eisenbahngesellschaft PKP begonnen, nachdem das Gesetz über die Kommerzialisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der PKP (Polnische Staatsbahn) in Kraft getreten war. Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Gründung von unabhängigen Gesellschaften für die Verwaltung der Bahninfrastruktur, für den Personenverkehr und für die Bahnfracht, wobei die PKP in eine Holdinggesellschaft umgewandelt wird. Ein Fortschritt im Sektor Binnenschifffahrt wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Binnenwasserstraßen im April 2001 erzielt. Mit diesem Gesetz wird der gemeinschaftliche Besitzstand über die Anerkennung von Schifffahrtslizenzen, Zugang zum Beruf, Angleichung der Bedingungen und gegenseitige Anerkennung von Schifferpatenten umgesetzt. Im Bereich des Luftverkehrs beschränken sich die Fortschritte auf den Ausbau der Hauptkommission für die Untersuchung von Flugzeugunglücken, die Unabhängigkeitsstatus erhielt. Die Verhandlungen zwischen der EG und Polen über das multilaterale Übereinkommen über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum (ECAA) wurden im Dezember 2000 abgeschlossen. Im Seeverkehr hat Polen wichtige Gesetze zu Sicherheitsfragen verabschiedet. Im Januar 2001 trat das Gesetz über Sicherheit zur See in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für Schiffskontrollen und die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schifffahrtsämter, staatliche Hafenkontrollen und eine Mindestausbildung für Seeleute. Darüber hinaus erließ der Verkehrsminister eine Verordnung über Ausbildung, berufliche Qualifikation, Schiffswache und die Zusammensetzung der Mannschaft von unter polnischer Flagge fahrenden Schiffen. Nach den im Rahmen der Pariser Absichtserklärung für das Jahr 2000 erstellten Statistiken betrug der Anteil der bei staatlichen Hafenkontrollen beschlagnahmten Schiffe 4,8% gegenüber 5,1% im Jahre 1999. Im Vergleich dazu beträgt der Durchschnitt für EU-Fahrzeuge für das Jahr 2000 3,9%. Gesamtbewertung Zwar hat sich der Stand der Angleichung Polens an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Verkehrssektor insgesamt verbessert, doch muss Polen für den Luftverkehr noch die grundlegenden Gesetze zur Schaffung der nötigen Verwaltungsstrukturen verabschieden und für alle Verkehrsarten Durchführungsbestimmungen erlassen. Außerdem muss Polen die erheblichen Investitionen, die in der Straßen- und Schieneninfrastruktur anstehen, weiter vorbereiten (und vor allem dafür sorgen, dass die polnischen Straßen den Achsgewichtsstandards der EG-Fahrzeuge entsprechen). Beim Straßenverkehr kann sich die Arbeit nach der Verabschiedung des einschlägigen Gesetzes darauf konzentrieren, den EG-Besitzstand in polnisches Recht umzusetzen und anzuwenden und dabei die Angleichung an die technischen und sicherheitsbezogenen Gemeinschaftsbestimmungen in den Mittelpunkt zu stellen. Hohe Priorität gebührt der Schaffung der nötigen Verwaltungskapazität im Straßengüterverkehr, vor allem der Errichtung des Aufsichtsamts für den Straßengüterverkehr. Was den Schienenverkehr betrifft, so sieht sich Polen vor eine doppelte Aufgabe gestellt: Die Umstrukturierung der staatlichen Eisenbahngesellschaft und die beschleunigte Anpassung der polnischen Eisenbahnen an die neuen europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Schaffung der nötigen Verwaltungsstrukturen. Besonderer Anstrengungen bedarf es zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des neuen Infrastrukturdirektors und zur Schaffung der Regulierungsbehörde. Indessen gibt die Lage der polnischen Eisenbahn Anlass zur Sorge, sowohl was die Finanzen als auch was den Grad der Marktöffnung betrifft. Die rechtliche Angleichung und die Umstrukturierung und Modernisierung der polnischen Eisenbahn muss unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte weitergehen. Im Bereich der Binnenschifffahrt müssen die nötigen Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Auch muss Polen einen Binnenschifffahrtsfonds einrichten, um im Falle von Marktkrisen eventuelle Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten durchführen zu können. Im Bereich des Luftverkehrs ist es nicht wie geplant zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes für den Luftverkehr in polnisches Recht oder zur Errichtung des Zivilluftfahrtamts und der Polnischen Luftverkehrsbehörde gekommen. Im Mittelpunkt der Anstrengungen muss daher zunächst die Verabschiedung des nötigen Primärrechts stehen. Sodann muss die Anpassung der institutionellen Strukturen für die Verwaltung der Luftfahrt fortgesetzt werden, um auf den Gebieten der Sicherheitsaufsicht und der Lizenzvergabe weiter voranzukommen. Im Bereich Sicherheit zur See macht Polen weitere Fortschritte. Zur Umsetzung des Gesetzes über die Sicherheit zur See sind noch die Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Der Anteil der bei staatlichen Hafenkontrollen beschlagnahmten polnischen Schiffe geht zurück, liegt aber noch über dem Durchschnitt für EU-Fahrzeuge. Angesichts der Größe der polnischen Flotte erfordert die Umsetzung des EG-Rechts für die Sicherheit zur See und die Vermeidung von Umweltverschmutzung zusätzliches Personal sowie eine verstärkte Koordinierung zwischen den verschiedenen Ebenen der zuständigen Behörden. Ein weiteres Problem, das es noch zu lösen gilt, ist die Tatsache, dass das polnische Schiffsregister vom Internationalen Verband der Klassifizierungsgesellschaften immer noch nicht als Klassifizierungsgesellschaft anerkannt wird. Auch müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die Gesetzgebung für die übrigen Bereiche hinter derjenigen für den Sicherheitsbereich nicht zurück bleibt. |
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