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Kapitel 10: Steuern

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Polen sowohl in der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand als auch beim Ausbau seiner Verwaltungskapazität laufend weitere Fortschritte gemacht.

Im Bereich der indirekten Steuern wurden sowohl bei den Verbrauchsteuern als auch bei der Mehrwertsteuer Fortschritte gemacht. Im Falle der Mehrwertsteuer wurde im Januar 2001 auf Zeitungen, Illustrierten und Zeitschriften (ohne Fachzeitschriften) ein Mehrwertsteuersatz von 7% (vorher 0%) eingeführt. Zu einer weiteren Änderung kam es im August 2001, als der Mehrwertsteuersatz für das Drucken von Büchern, Broschüren, Zeitungen, Illustrierten und Fachzeitschriften bis Ende 2002 auf 0% gesenkt wurde. Der Mehrwertsteuerfreibetrag für kleine und mittlere Betriebe wurde von 20.000 EUR auf 10.000 EUR gesenkt, während KMU mit mindestens zwei Beschäftigten in bestimmten Branchen, namentlich Restaurants und Feinmechanikwerkstätten, jetzt mehrwertsteuerpflichtig sind. Für Internet-Dienste wurde ein Mehrwertsteuersatz von 7% und für C omputer-Hardware bis Ende 2003 ein Mehrwertsteuersatz von 3% eingeführt. Im Juli 2001 trat eine Bestimmung in Kraft, die für gewisse Steuerpflichtige, die nicht in Polen ansässig sind, ein Erstattungssystem vorsieht.

Bei den Verbrauchsteuern wurden im Jahre 2001 die Steuersätze angehoben. Im Januar 2001 wurden die Abgaben für Tabakwaren im Hinblick auf eine allmähliche Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erhöht. Auch die Verbrauchsteuersätze auf andere Waren wurden angehoben, namentlich die auf Spirituosen, Maschinentreibstoff, Bier und Wein. Im Juni 2001 wurde eine Verordnung zur Einführung neuer Verbrauchsteuerzeichen für polnische und eingeführte Tabakwaren, Spirituosen und Weine erlassen.

Im Bereich der direkten Steuern wurde der Körperschaftssteuersatz von 30% im Jahre 2000 auf 28% im Jahre 2001 gesenkt. Bei den Vermögensabgaben wurde im Januar 2001 die Kapitalzuführungssteuer teilweise eingeführt.

Probleme könnte eine gesetzgeberische Maßnahme aufwerfen, die auf Steueroasen zielt. Mit der Novelle zum Körperschaftssteuergesetz, die im Januar 2001 in Kraft trat, erhielten die Steuerämter die Befugnis, Gesellschaften, die Transaktionen mit Firmen durchführen, welche in Ländern registriert sind, die ,,eine schädliche Steuerkonkurrenz zulassen``, genauer zu kontrollieren. Diese Bestimmung wird genau zu prüfen sein, um festzustellen, ob sie mit dem Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung vereinbar ist.

Auf dem Gebiet der Amtshilfe und gegenseitigen Unterstützung haben sich die Steuerbehörden verstärkt um eine Verbesserung der steuerlichen Verwaltung bemüht. Auch wurden Anstrengungen unternommen, die Einkommensteuererklärungen zu vereinfachen.

Bei der Umstellung der Steuerdienste auf Computerbetrieb wurde ein gewisser Fortschritt erzielt. Anfang 2001 wurde in allen Steuerämtern die Arbeit mit dem Abrechnungsprogramm des POLTAX Systems aufgenommen. Infolgedessen können die Steuerbehörden den zu entrichtenden Steuerbetrag automatisch berechnen und überprüfen. Mit dem Steuervollstreckungsprogramm wird seit Juli 2001 gearbeitet, obwohl noch einige technische Probleme zu lösen sind.

Das Haushaltsgesetz 2001 schreibt Verbesserungen in der Eintreibung von laufenden Steuerschulden und Steuerrückständen vor. Das Problem der rückständigen Steuern ist umstritten; im Mai veröffentlichte die oberste Kontrollkammer (NIK) für diesen Bereich einen Arbeitsbericht, in dem festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Eintreibung von Steuerrückständen die Leistungen rückläufig waren; als Ursachen hierfür werden administrative, verfahrensmäßige und personelle Probleme angeführt.

Gesamtbewertung

Trotz der verhältnismäßig weit fortgeschrittenen Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand gibt es noch eine Reihe von Problemen zu lösen. Es sind zwar Maßnahmen zur Modernisierung der Steuerverwaltung getroffen worden, doch bedarf es in diesem Bereich noch weiterer Maßnahmen.

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer muss die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand weiter vorangetrieben werden. Dies gilt vor allem für die Mehrwertsteuersätze, für steuerbefreite Transaktionen, für die Definition von steuerpflichtigen Transaktionen und ein komplettes Mehrwertsteuererstattungssystem für Steuerpflichtige, die nicht in Polen ansässig sind.

Bei den Verbrauchsteuern müssen die Steuersätze und Steuerbefreiungen weiter angeglichen und ein Steuerlagersystem eingeführt werden.

In der Steuerverwaltung sind im Laufe der vergangenen Jahre Fortschritte erzielt worden, wenngleich im Vergleich zu den Mitgliedstaaten immer noch eine Diskrepanz zwischen den hohen Personalzahlen (51.300 einschließlich Finanzkontrolle) und der relativen Leistungsfähigkeit des Dienstes besteht.

Die polnischen Behörden sind sich der Herausforderungen bewusst und sind nun dabei, das ,,Steuerreform- und Modernisierungsprogramm`` umzusetzen. Prioritäre Bereiche sind vor allem Verwaltung, Information und Betreuung der Steuerpflichtigen, Risikomanagement, Vereinfachung der Steuererklärungen, Betriebsprüfungen sowie Planung und Durchführung von Steuerkontrollen. Für die Arbeit der Steuerämter wurde ein System von objektiven Indikatoren eingeführt. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, wurde die Fortbildung des Personals intensiviert. Es muss weiter auf eine konsequentere Auslegung des Steuerrechts und auf weniger widersprüchliche Entscheidungen hingearbeitet werden. Die Inangriffnahme der festgestellten Mängel bleibt in der Vorbeitrittsstrategie Polens eine wichtige Aufgabe.

Es bedarf noch weiterer Arbeit, um Polen bis zum Beitritt in die Lage zu versetzen, das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) anzuwenden und ein zentrales Verbindungsbüro einzurichten. Auch auf regionaler und kommunaler Ebene bedarf es erheblicher Anstrengungen, nicht nur, um das System funktionstüchtig zu machen, sondern auch, um die Steuerpflichtigen gebührend zu informieren.


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