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Kapitel 12: StatistikIn diesem Bereich hat Polen während des Berichtszeitraums weitere Fortschritte erzielt. Auf dem Gebiet der makroökonomischen Statistik wurde im Oktober 2000 das Gesetz über die Methode zur Ermittlung des BIP verabschiedet, das im Januar 2001 in Kraft trat. Für die im Mai/Juni 2002 anstehende kombinierte Bevölkerungs- und Agrarerhebung wurden die nötigen Rechtsakte verabschiedet, die im November 2000 in Kraft traten. Die Durchführungsverordnungen für die Erhebung sind ebenfalls verabschiedet. Auch über die Bereitstellung der nötigen Mittel in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 herrscht unter den im Parlament vertretenen politischen Parteien Einigkeit. In der Außenhandelsstatistik wurden nur geringfügige Fortschritte erzielt. Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktstatistik wurde der Fragebogen für die Arbeitskräfteerhebung weiter den Bestimmungen der betreffenden EG-Verordnung angepasst, und die Methode einer laufenden Erhebung mit vierteljährlicher Berichterstattung eingeführt. Auf den Regionalebenen II und III hat Polen eine auf der Verwaltungsreform von 1999 basierende statistische Aufschlüsselung der Verwaltungseinheiten vorgenommen. Diese Aufschlüsselung entspricht der EU-Praxis und ermöglicht die Aufstellung von detaillierten Regionalstatistiken, wie sie für die Umsetzung der EG-Strukturfonds erforderlich sind. Auf dem Gebiet der Verkehrsstatistik wurde die Rechtsgrundlage für ein neues zentrales Kraftfahrzeugregister verabschiedet. Das Register wird beim Ministerium für Inneres und Verwaltung geführt; es wird als Grundlage für eine mit der EU-Praxis voll übereinstimmenden Statistik für den Güterkraftverkehr benötigt. Im Bereich der Statistik für gewerbliche Waren wurde deren Klassifizierung zwecks Angleichung an die PRODCOM der EG nochmals geändert. Die Aufstellung von der EU-Praxis völlig entsprechenden Industrieproduktionsstatistiken wird jedoch dadurch erschwert, dass die Finanzbehörden nach einer anderen Klassifizierung vorgehen, die noch aus den achtziger Jahren stammt. Was die Agrarstatistik angeht, so wurden im Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung größere Fortschritte erzielt. Gesamtbewertung Auf dem Gebiet der Statistik ist Polen weit fortgeschritten. In einigen wenigen Bereichen muss jedoch noch weiter gearbeitet werden. Hinsichtlich der Unternehmensstatistik muss es jetzt dringend zur vollen Anwendung einer PRODCOM-kompatiblen Klassifizierung der gewerblichen Waren durch die statistischen Dienste und die Finanzbehörden kommen. Bei der Agrarstatistik müssen noch einige Indikatoren für die Tierproduktion verbessert werden, und die Strukturdaten zur Tierhaltung müssen detaillierter werden. An den Bilanzen und Statistiken für verarbeitete Milcherzeugnisse muss weiter gearbeitet werden. In manchen Bereichen, etwa bei der Rinderpopulation und der Milchproduktion, muss insgesamt noch konsequenter vorgegangen werden. Beim Außenhandel haben die Vorarbeiten zur Umsetzung des Erhebungssystems der EG ,,INTRASTAT`` begonnen. In all diesen Bereichen könnte die vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch eine verstärkte Kooperation zwischen den zuständigen Behörden noch beschleunigt werden. |
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