Kapitel 13: Beschäftigung und Soziales
In diesem Bereich sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht einige Fortschritte zu verzeichnen.
Im März wurden Änderungen zum Arbeitsgesetz verabschiedet (in Kraft seit Mai 2001), mit denen die Arbeitszeit begrenzt und so die polnische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit der Arbeitszeitrichtlinie gebracht wurde.
Im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen wurde ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzes und anderer Rechtsakte verabschiedet, um die polnischen Bestimmungen dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich anzugleichen.
Die Rechtsangleichung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes über chemische Substanzen und Präparate fortgesetzt, das schließlich im Januar verabschiedet wurde (und im Februar in Kraft trat). Mit diesem Gesetz werden die polnischen Bestimmungen den EG-Vorschriften über die Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz teilweise angepasst. Zwei weitere Verordnungen wurden verabschiedet: eine über die maximal zulässige Konzentration und Stärke gesundheitsschädigender Substanzen am Arbeitsplatz und eine über ärztliche Untersuchungen der Arbeitnehmer, den Umfang der Gesundheitsvorsorge sowie ärztliche Bescheinigungen in den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Fällen.
Im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat Polen neue Bestimmungen zur Tabakwerbung verabschiedet, mit denen der gemeinschaftliche Besitzstand in diesem Bereich zum Teil übernommen wird. Im September 2001 wurde das Gesetz über die Verhütung, Erkennung, Behandlung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie das Gesetz über einen nationalen ärztlichen Rettungsdienst verabschiedet. Letzteres dient der Angleichung an das Papier der Europäischen Kommission über ,,Gesundheit und Erweiterung der Europäischen Union`` von 1999. Es sieht die Schaffung eines nationalen ärztlichen Rettungsdienstes zum Januar 2002 vor, womit die Reaktionsfähigkeit der Erste-Hilfe-Dienste für Unfallopfer gesteigert wird. Ferner wurde im Juli 2001 eine Novelle zum Bergbaugesetz verabschiedet, die dem Wirtschaftsminister als Rechtsgrundlage für den Erlass von Durchführungsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für Betrieb und technischen Brandschutz in bestimmten Bergbaubranchen dient. Die Gesundheitsindikatoren liegen nach wie vor unter den EU Daten, aber die Kindersterblichkeit ist von 8,9 im Jahr 1999 auf 8 im Jahr 2000 zurückgegangen.
Was den sozialen Dialog betrifft, so wurde im August 2001 das Gesetz über die Dreierkommission für Sozial- und Wirtschaftsfragen verabschiedet. In zwei Sektoren wurden entsprechende Gremien eingerichtet. Zum einen der gemeinsame Ausschuss für Schifffahrt und Tiefseefischerei. Dieser Dreierausschuss wurde auf der Grundlage einer Verordnung des Ministerrats vom 17. Oktober 2000 eingesetzt. Zum anderen die Arbeitnehmergruppe der Metallindustrie. Dieses Zweiergremium wurde auf der Grundlage einer Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom März 2001 eingesetzt.
Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten Polens durch die Europäische Kommission und die polnischen Behörden wurde im Januar 2001 unterzeichnet und ist ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung auf den Beitritt. In dem Papier sind die wichtigsten Prioritäten und Aufgaben für die Zeit bis zum Beitritt enthalten. Es legt die Aufgaben fest, vor denen Polen steht, sowie die Regierungspläne im Bereich der Beschäftigung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und stellt fest, inwieweit sich die polnische Beschäftigungspolitik an den Empfehlungen der Europäischen Union orientiert. Hinsichtlich der Verwaltung kam es zu einer weiteren Dezentralisierung der Mittel des Arbeitsfonds vom Nationalen Arbeitsamt hin zu den Arbeitsämtern der Woiwodschaften und Powiats (je nach den Arbeitslosenquoten in den betreffenden Regionen). Die relativen Ausgaben für aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen ist infolge der unerwartet starken Zunahme der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen obligatorischen Ausgaben zugunsten passiver Maßnahmen zurückgegangen. Obwohl die Personalzahlen in der neuen Struktur der Arbeitsämter gestiegen sind, fehlt es an qualifizierten Kräften, so dass in vielen Arbeitsämtern nicht immer ausreichend gute Arbeit geleistet wird; die Verzögerungen bei der Umstellung der Arbeitsämter auf Computern geben ebenfalls Anlass zu Sorge.
Zur Zeit laufen die Vorarbeiten zur Stärkung der Strukturen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bessert sich nicht. Die Beschäftigung geht weiter zurück, und im Jahr 2000 betrug die Erwerbsquote 55,1%. Sie lag damit weit unter dem EU-Durchschnitt von 63%. Die Arbeitslosenquote ist gestiegen und erreichte im März 2001 die bisherige Rekordhöhe von 18,2%; seither schwankt sie. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen; sie erreichte im März 41%. Um diesem Trend entgegenzuwirken wurde ein interministerieller Ausschuss eingesetzt, der ein Dringlichkeitsprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausarbeitete, das im März von der Regierung als ,,Aktionsplan zur Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen`` verabschiedet wurde.
Im Sozialschutzbereich bestehen nach wie vor ernste Probleme bei der Durchführung der Sozialversicherungsreform, hauptsächlich wegen des immer noch unzulänglichen IT-Systems der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und deren immer noch sehr hohen Forderungen gegenüber dem Offenen Pensionsfonds. Eine positive Entwicklung sind die Verbesserungen bei der Eintreibung der Beiträge.
Momentan laufen die Vorarbeiten zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gegen Diskriminierungen.
Gesamtbewertung
Zur Angleichung an den EG-Besitzstand wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, die auch weiterhin Priorität haben müssen. Dagegen ist die Umsetzung der Bestimmungen häufig erst für einen viel späteren Zeitpunkt vorgesehen, in vielen Fällen nicht vor dem Tag des Beitritts. Die Überwachung von Umsetzung und Vollzug wird dadurch erschwert.
Das polnische Arbeitsrecht stimmt nicht mit dem entsprechenden gemeinschaftlichen Besitzstand überein, so dass es weiterer Novellen zum Arbeitsgesetz bedarf. Die Novelle zur Angleichung an die Arbeitszeitrichtlinie ist nur ein erster Schritt. Auch hinsichtlich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen muss weiter an der Angleichung der polnischen Bestimmungen an den gemeinschaftlichen Besitzstand gearbeitet werden. Obwohl die Änderungen zum Arbeitsgesetz einen guten Fortschritt darstellen, muss der nötige institutionelle Rahmen für die Umsetzung und den Vollzug des Besitzstandes in diesem Bereich noch geschaffen werden. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, zur Besserstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und zu ihrer stärkeren Beteiligung an Entscheidungsprozessen durchgeführt werden.
Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit war die Verabschiedung des Gesetzes über chemische Substanzen und Präparate ein wichtiger Schritt. Die Hauptarbeit muss aber erst noch beginnen, weshalb die Anstrengungen verstärkt werden müssen. Die weitere Angleichung im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde durch mehrere Gesetzestexte weiter vorangetrieben; gleichwohl müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden. Im Bereich der Gesundheitsüberwachung bedarf es fortgesetzter Anstrengungen bei der Entwicklung eines Gesundheitsüberwachungssystems zur Gewinnung von Gesundheitsdaten und -indikatoren, das dem System der Gemeinschaft vergleichbar ist.
Was den sozialen Dialog angeht, so wurde zwar das Gesetz über die Dreierkommission für Sozial- und Wirtschaftsfragen verabschiedet, doch muss der Dreierprozess effektiver werden und die Mitwirkung aller relevanter Sozialpartner gewährleisten. Zwischen Konsultationen auf nationaler Ebene und anderen dezentralen Tarifverhandlungen und sozialen Dialogen (auf regionaler, sektoraler und Unternehmensebene) müssen bessere Verbindungen hergestellt werden. Auch zur Förderung und Stärkung von Zweierstrukturen des sozialen Dialogs bedarf es weiterer Anstrengungen, besonders auf Branchenebene. Die Formen der Mitbestimmung und Information bzw. Konsultation der Arbeiter müssen noch eingeführt und entwickelt werden. Der autonome soziale Dialog ist als wesentliche politische Priorität einzustufen, weil er die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf kommunaler Ebene gewährleistet. Ferner muss die Regierung die Sozialpartner dabei unterstützen, sich auf die aktive Rolle vorzubereiten, die sie im EU-Kontext spielen sollen.
Größte Sorge bereiten die steigenden Arbeitslosenzahlen und sinkenden Erwerbsquoten. Das von der Regierung verabschiedete Dringlichkeitsprogramm ist noch nicht in vollem Umfang umgesetzt, und die Dezentralisierung der Arbeitsämter hat zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten bedeutet einen wichtigen Schritt bei der Vorbereitung auf den Beitritt. Jetzt kommt es auf eine effektive Überwachung der schrittweisen Umsetzung der darin enthaltenen Prioritäten und Verpflichtungen an. Was den Europäischen Sozialfonds angeht, so muss Polen die nötigen Strukturen und operativen Vorkehrungen zu dessen Umsetzung weiter ausbauen. Eine Verbesserung sowohl der Verwaltungskapazität als auch der Mechanismen zur Koordinierung der Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds im Kontext der europäischen Beschäftigungsstrategie und des Eingliederungsprozesses setzt konkrete Anstrengungen voraus.
Im Bereich des Sozialschutzes müssen dringend ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung der Sozialversicherungsreform unternommen werden. Die Bekämpfung von Ausgrenzungen gemäß Artikel 136 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gehört zu den sozialpolitischen Zielen der EU. Nach den Beschlüssen der Europäischen Räte von Lissabon und Nizza sind in den Strategien zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzungen die gemeinsam auf EU-Ebene gesteckten Ziele und die nationalen Aktionspläne miteinander verbunden. Der Europäische Rat von Göteborg forderte die Bewerberländer im Juni 2001 auf, die Ziele der Union zur Förderung der sozialen Eingliederung in ihre nationalen Strategien zu übernehmen.
Weitere Anstrengungen sind schließlich auch bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand gegen jegliche Diskriminierung erforderlich.
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