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Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist Polen in der Umsetzung seiner KMU-Politik stetig vorangekommen.
Hinsichtlich der generellen KMU-Strategie und ihrer Umsetzung war die wichtigste Maßnahme die Gründung der Polnischen Agentur für Unternehmensförderung im Januar 2001. Die Agentur stellt eine Verbesserung der früheren (hoch angesehenen) KMU-Stiftung dar. Sie hat deren Personal übernommen aber auch neue Befugnisse erhalten und wird vom Staat finanziert.
Ein bedeutendes Hindernis für die Entwicklung der KMU ist, wie schon in den früheren Berichten vermerkt, der schwierige Zugang zu Krediten. Es wurde viel getan, um die Funktionsweise des Kreditgarantiesystems zu verbessern, unter anderem durch die Finanzierung der Beratungshilfe für die sechs neu geschaffenen Kreditgarantiefonds und durch die Subventionierung von kommunalen, unterregionalen und regionalen Fonds. Hierfür wurden rund 5,2 Millionen EUR bereitgestellt.
Insgesamt hat sich der für die Umsetzung des ,,KMU-Regierungsprogramms bis 2002``. unmittelbar bereitgestellte Etat von 2000 bis 2001 verdreifacht. Die rund 18 Millionen EUR sind jedoch für ein Land von der Größe Polens immer noch ein sehr bescheidener Betrag, besonders im Vergleich zu den für die Umstrukturierung von Großunternehmen bereitgestellten Mitteln.
Im März 2001 trat eine Novelle zum Gesetz über Investmentfonds in Kraft, womit die Bedingungen für die Gründung und Verwaltung von Risikokapitalfonds in Polen verbessert werden sollten. Sie sieht flexiblere Bedingungen, die Mitwirkung der Teilnehmer an der Fondsverwaltung und die Reinvestition von Gewinnen vor. Noch ist es zu früh, um die praktischen Auswirkungen dieser Änderung auf die Entwicklung von Risikokapital als wichtiger Finanzierungsquelle für KMU zu beurteilen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft wurden weiter verbessert. Das Wirtschaftstätigkeitsgesetz trat im Januar 2001 voll in Kraft. Ebenfalls im Januar 2001 wurde ein zentrales computergestütztes Registriersystem für neue Unternehmen eingeführt. Die Verfahren wurden vereinheitlicht, vereinfacht und verkürzt. Das System enthält ausführliche wirtschaftlich wichtige Informationen über den Unternehmer und dürfte damit zu mehr Transparenz beitragen.
Gesamtbewertung
Insgesamt entspricht die KMU-Politik in Polen den Grundsätzen und Zielen der Gemeinschaftspolitik. Mit der Inkraftsetzung des Wirtschaftstätigkeitsgesetzes und des neuen Handelsgesetzbuches wurden Polens Fortschritte bei der Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die Wirtschaft noch weiter vorangetrieben. Die Definition von KMU entspricht der einschlägigen Empfehlung der Europäischen Kommission.
Die Schaffung der Polnischen Amtes für Unternehmensförderung dürfte die Entwicklung des KMU-Sektors weiter begünstigen. Das Amt muss sich als fähig erweisen, zwischen der Regierung, ihrer wichtigsten Finanzierungsquelle, und wirtschaftlichen Gruppierungen aus dem KMU-Sektor ihren eigenen Kurs zu steuern. Es kann bei Gesprächen mit KMU als erster Ansprechpartner fungieren und sich zum wichtigsten Wortführer des Sektors machen. Darüber hinaus wird sorgsam zu prüfen sein, welche Rolle das Amt später bei der Umsetzung der Strukturfonds spielen kann. Außerdem koordiniert es weiterhin das Nationale KMU-Dienstleistungssystem mit über 150 verschiedenen Einrichtungen im ganzen Land zur Unterstützung der KMU. Abgesehen von den Klagen über Bürokratie und hohe Lohnnebenkosten sind das größte Problem der KMU die hohen Zinssätze in Verbindung mit den hohen Anforderungen, die die Banken für die Gewährung von Krediten stellen. Obwohl der Zugang zu Krediten etwas leichter geworden ist, sind die Fortschritte noch nicht so groß, dass die Wirkung überall im Land deutlich sichtbar würde. Auch hinsichtlich der Informations- und Beratungsdienste gilt: Die bereits erzielten Verbesserungen können noch erweitert werden.
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