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Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

Polen hat seine Bemühungen in diesem Bereich fortgesetzt und unter anderem seiner Teilnahme im Fünften Forschungsrahmenprogramm Vorrang eingeräumt. Wie bereits im Regelmäßigen Bericht vom Jahr 2000 erwähnt, gehörte dazu die Schaffung von Kontaktstellen unter der Aufsicht des Staatlichen Komitees für wissenschaftliche Forschung (KBN). Im Verlauf des Jahres 2001 wurden neun regionale, 22 thematische und 125 kommunale Kontaktstellen eingerichtet.

Wie anderen am Fünften Forschungsrahmenprogramm teilnehmenden Bewerberländern wurde Polen im CREST (Comité pour la Recherche Scientifique et Technique) Beobachterstatus verliehen.

Im Januar 2001 trat eine Änderung des Gesetzes zur Gründung des KBN in Kraft, mit der die beiden wichtigsten Aufgabenbereiche des KBN genauer definiert werden: Dabei handelt es sich zum einen die Aufgaben eines typischen Ministeriums für Wissenschaft und Technologie und zum andern um diejenigen einer Finanzierungsbehörde für Forschung und Entwicklung.

Gesamtbewertung

Im Laufe der Zeit haben sich in diesem Bereich bedeutende Entwicklungen ergeben. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich; vor allem müssen in Polens Wirtschaft im Allgemeinen und in seiner Industrie im Besonderen der Innovationsgrad erhöht und Verbindungen zwischen Forschungsinstituten und der Industrie - namentlich kleinen und mittleren Unternehmen - gefördert werden. Auch müssen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu einer positiveren Einstellung zur kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen gelangen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die abschließende Formulierung der langfristigen nationalen Wissenschafts- und Technologiepolitik (bis 2010).

Zwar sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um den finanziellen und institutionellen Rahmen für die Teilnahme am Fünften Forschungsrahmenprogramm zu schaffen, es bedarf aber, soll diese Teilnahme erfolgreich sein, ähnlicher Anstrengungen beim Ausbau der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und der entsprechenden Infrastruktur.

Die Bemühungen um eine bessere Verbindung zwischen Forschung und Bildung müssen fortgesetzt werden; unter anderem müssen die Möglichkeiten der Universitäten zur Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten verbessert werden.

Insgesamt müssen die Verbindungen zwischen den Einrichtungen, die in den verschiedenen Branchen Innovation und Technologietransfer ermöglichen, bis hinunter auf die Regionalebene gestärkt werden. Dazu bedarf es sicherer und dauerhafter Finanzinstitutionen, die sich mit Innovation befassen. Für die weitere Entwicklung des Sektors und eine effektive Integration Polens in den europäischen Forschungsraum ist es notwending, die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung zu erhöhen. Im Falle Polens blieben im Jahr 2000 sowohl die Bruttoausgaben für Forschung und Entwicklung als auch die Beteiligung der Wirtschaft an der Forschung gleich hoch wie 1999.


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