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Kapitel 18: Bildung und Ausbildung

In diesem Bereich wurden weitere Fortschritte erzielt.

Im Berichtszeitraum begann Polen mit der Teilnahme an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Socrates und Leonardo sowie an dem neuen Jugendprogramm (das auch die Aktionen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes umfaßt) (siehe Abschnitt A.b - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Polen).

Die im Dezember 2000 verabschiedete Novelle zum Schulbildungsgesetz ermöglichte Polen die Rechtsangleichung an die Vorschriften der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern. Die Gesetzesnovelle trat im Januar 2001 mit einigen Ausnahmen in Kraft, die erst nach dem Beitritt in Kraft treten werden (Berechtigung zum Besuch von Schulen nach dem Gymnasialabschluss für Wanderarbeitnehmer und ihre Familien aus den EU-Mitgliedstaaten, freier Unterricht in polnischer Sprache sowie Unterricht über die Kultur und Sprache des Herkunftslandes).

Wie im Regelmäßigen Bericht des Jahres 2000 erwähnt, wurden bei der Reform des Bildungs- und Ausbildungswesens durch die Verabschiedung der Lehrercharta neue Regelungen für die Lehrer getroffen, wenngleich sich deren Umsetzung gelegentlich als problematisch erwies. Obwohl fast alle Lehrer die ihnen durch die Gehaltsanhebung im Jahr 2000 zustehenden Beträge erhalten haben, erklärten nur 11% der Kommunalbehörden, dass sie den vollen Betrag wie vorgesehen im Juni 2001 würden auszahlen können, während die übrigen nur einen Teil auszahlen konnten (44%) oder nicht über genügend Haushaltsmittel verfügten (45%). Seit Januar 2001 gelten die Bestimmungen, die Standardverfahren für Lehrerprüfungen festlegen, so dass alle Absolventen unabhängig von ihrem Standort gleiche Chancen haben.

Die erste Umsetzungsphase der Nationalen Strategie für Beschäftigung und Entwicklung des Humankapitals wurde eingeleitet. Sie sieht u. a. Prüfungsnormen in öffentlichen Schulen und verschiedene Ausbildungsprojekte für Ausbilder für das neue Berufsbildungswesen sowie für Lehrer für Wirtschaft und Betriebsverwaltung vor.

Im Bildungsministerium kam es in der Abteilung für Europäische Integration zu einem Personalabbau, so dass deren Kapazität für strategische und langfristige Planung gefährdet ist.

Gesamtbewertung

Die gesetzlichen Bestimmungen entsprechen inzwischen dem gemeinschaftlichen Besitzstand, und die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen entwickelt sich zufriedenstellend.

Die unmittelbar anstehende Aufgabe des Sektors ist nun die Umsetzung der Bildungsreform. Langfristig muss darangegangen werden, ein integriertes Konzept zur Entwicklung des Humankapitals zu erarbeiten, das auf die expandierenden Wirtschaftsbereiche und die Entwicklung der Zivilgesellschaft zugeschnitten ist und vor allem die Entwicklung in allen Regionen fördert, diejenigen, die stark ländlich geprägt sind oder in denen eine industrielle Umstrukturierung stattfindet, eingeschlossen. Die Umsetzung eines solchen Konzepts erfordert nicht nur entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen, sondern auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen zentraler und regionaler Ebene sowie ein Bildungs- und Ausbildungsangebot, das den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort am besten entspricht.

In diesem Zusammenhang muss weiter an einem geeigneten System beruflicher Bildung und Ausbildung gearbeitet werden. Dem jetzigen System fehlt es an Flexibilität der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Bedürfnisse des Einzelnen als auch hinsichtlich der Erfordernisse des Arbeitsmarktes.

Im Bildungsministerium muss das Personal weiter aufgestockt werden, wenn es neben der alltäglichen Umsetzung der Politik auch den langfristigen Planungserfordernissen gerecht werden soll.


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