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Kapitel 20: Kultur- und MedienBei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der audiovisuellen Medien sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Was die Verwaltungskapazität angeht, so wurde im Nationalen Rundfunkrat eine Sondergruppe für die Erarbeitung von Ergänzungen zum Rundfunkgesetz, etwa von Verordnungen über terrestrische Digitalplattformen eingesetzt. Im Oktober 2000 verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls der Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen. Im Kulturbereich sind keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Gesamtbewertung Polen betreibt im Bereich der audiovisuellen Medien seit langem eine aktive und wirksame Politik. Zu deren Angleichung an die der Gemeinschaft bedarf es jedoch noch weiterer Schritte. Im Bereich der audiovisuellen Medien muss die Rechtsangleichung vor dem Beitritt noch weiter vorangetrieben werden, namentlich was die Rechtsprechung, die Definition von europäischen Sendungen, die Förderung von unabhängigen und europäischen Sendungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Förderung von ursprünglich in polnischer Sprache produzierten Sendungen angeht. Die Angleichung in all diesen Bereichen ist von der Novelle des Rundfunkgesetzes zu erwarten, das zur Zeit im Parlament erörtert wird. Um die Übereinstimmung mit den Verpflichtungen Polens im Rahmen des Europa-Abkommens zu gewährleisten, muss durch diese Gesetzesnovelle auch die Begrenzung des Höchstanteils von ausländischem Kapital an Fernsehstationen (bisher noch auf 33% beschränkt) aufgehoben werden. Wie erwähnt hat Polen die Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet und ratifiziert und ist an dessen Zusatzprotokoll ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens gebunden. Die Verwaltungskapazität im Bereich der audiovisuellen Medien scheint ausreichend, wenngleich sie im Zuge der Überarbeitung der polnischen Gesetzgebung voraussichtlich etwas ausgebaut werden muss. Im Kulturbereich könnte die Verwaltungskapazität für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Kulturprogramme noch gestärkt werden. |
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