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Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen InstrumenteBei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturpolitik wurden seit dem letzten Bericht nur begrenzte Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung Polens betrifft, so orientiert sich die zwischen der Kommission und Polen vereinbarte provisorische der NUTS entsprechende Einteilung an der jetzigen territorialen Gliederung. Nach der Gebietsreform von 1999 üben die 16 neu geschaffenen Selbstverwaltungsbehörden der Woiwodschaften jetzt effektiv regionalpolitische Funktionen aus. Im Januar 2002 treten einige Veränderungen in der territorialen Aufteilung in Kraft, und zwar die Schaffung von 7 neuen Powiats (vorläufige Einstufung entsprechend der NUTS-Ebene 3) und Grenzveränderungen bei 6 Powiats und 2 Woiwodschaften. Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens bildet das Regionalentwicklungsgesetz vom Mai 2000 weiterhin die Grundlage für die Regionalpolitik in Polen; darin sind die Grundsätze für die Unterstützung der Regionalentwicklung festgelegt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden im Juni 2001 für alle Woiwodschaften zwischen dem jeweiligen Marschall (gewählter Vertreter einer Woiwodschaft) und dem Minister für Regionalentwicklung ,,Regionalverträge`` geschlossen. In diesen Verträgen ist für die Jahre 2001 und 2002 die Höhe der Unterstützung festgelegt, die jede regionale Selbstverwaltungsbehörde bei der Verfolgung ihrer prioritären Entwicklungsziele unter der Aufsicht des Woiwoden (Vertreter der Zentralregierung) erhält. Der Abschluss dieser Regionalverträge hat zur Weiterentwicklung der institutionellen Strukturen Polens beigetragen; ansonsten wurden aber seit dem letzten Jahresbericht keine besonderen Fortschritte erzielt. Was die Programmierung betrifft, so verabschiedete Polen im Dezember 2000 eine Nationale Regionalentwicklungsstrategie für die Jahre 2002-2006 und zu deren Umsetzung zunächst das Unterstützungsprogramm für 2001-2002. Nach einer Änderung im April 2001 zwecks Angleichung an den polnischen Staatshaushalt für 2001 sieht das Unterstützungsprogramm als Beitrag zur Umsetzung der prioritären regionalen Entwicklungsmaßnahmen, über die oben erwähnten Regionalverträge abgeschlossen wurden, für den Zweijahreszeitraum fast 1,5 Milliarden EUR (fast 6 Milliarden PLN) vor. Bei diesen Mitteln handelt es sich um Zuschüsse für bestimmte Projekte; sie haben also vorerst nichts mit einer Dezentralisierung der öffentlichen Finanzen zu tun, denn entsprechende Änderungen am Gesetz über die Einnahmen der Gebietskörperschaften stehen noch aus. Die Nationale Regionalentwicklungsstrategie ist eine von sechs mittelfristigen Strategien für den Zeitraum 2002-2006, an denen zur Zeit gearbeitet wird und die zur Aufstellung von Polens Nationalem Entwicklungsplan für 2002-2006 führen dürften als Grundlage für den Entwicklungsplan, den die Strukturfondsverordnungen vorschreiben. Hinsichtlich der Anwendung des Partnerschaftsprinzips wurden im vergangenen Jahr nur begrenzte Fortschritte erzielt. Zwar wurden gleichzeitig mit den Regionalverträgen Lenkungsausschüsse der Woidwodschaften eingesetzt, denen auch Vertreter der Sozialpartner angehören, doch nehmen diese nur in begrenztem Umfang an den Beratungen auf zentraler Ebene teil. Für die Überwachung und Evaluierung setzte das Finanzministerium eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Ministerien sowie Beobachtern von zwei Behörden ein, die für die Strukturfonds ein vereinheitlichtes Überwachungs- und Evaluierungsverfahren entwickeln und festlegen soll. So hat die Einführung der oben erwähnten Regionalverträge gewissermaßen zu einer Weiterentwicklung der Finanzverwaltung und Finanzkontrolle beigetragen. Im Statistikbereich wurden keinerlei besonderen Fortschritte erzielt. Gesamtbewertung Nach den bedeutenden Fortschritten, die in den vergangenen Jahren beim Aufbau der nötigen Strukturen für die Umsetzung der Strukturfonds gemacht wurden, ist die Entwicklung in diesem Bereich weitgehend zum Stillstand gekommen. Hier müssen noch große zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um arbeitsfähige Dienststellen für die Umsetzung der Strukturfonds einzurichten und deren Verwaltungskapazität zu steigern. Mit der Kommission wurde eine der NUTS entsprechende vorläufige Einstufung vereinbart. Es müssen ihr aber offiziell noch weitere Veränderungen in der territorialen Gliederung vorgelegt und mit ihr vereinbart werden. Auf regionaler Ebene ist man bei der Programmierung unterschiedlich weit vorangekommen, während auf nationaler Ebene keine positiven neuen Entwicklungen zu vermelden sind. Momentan fehlt es an einer klaren Vorstellung vom Aufbau der künftigen Programmierungspapiere. Was Aufbau und Zeitplan betrifft, muss Polen die Empfehlungen der Kommission für den Zeitraum bis 2006 sorgfältig prüfen. Es ist überaus wichtig, dass Polen den angestrebten Nationalen Entwicklungsplan rechtzeitig aufstellen kann. Um sektorale und regionale Ansätze aufeinander abzustimmen, muss es sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu einer effektiven und umfassenden interministeriellen Koordinierung und Partnerschaft kommen. Auch muss für eine weitgehende Beteiligung der Regionen am nationalen Programmierungsprozess gesorgt werden. Auch bezüglich der technischen Vorbereitung von Projekten (Projektplan), die von den Struktur- und Kohäsionsfonds mitfinanziert werden sollen, bedarf es noch erheblicher Fortschritte. Das Vertragssystem, das zur Zeit in Polen für die Umsetzung der Regionalpolitik eingeführt wird, kann beim Vorbereitungsprozess und mittelfristig in der sozioökonomischen Entwicklung Polens eine Schlüsselrolle spielen. Dieser neue Mechanismus wird auf seine Eignung für eine Einbeziehung in Strukturfondsmaßnahmen zu prüfen sein. Hinsichtlich der Strukturfonds sind noch wichtige Fragen der Aufgabenverteilung zu klären. Die künftigen Verwaltungsstellen und die Zahlstelle bzw. -stellen müssen bestimmt und die Rolle der Fachministerien (oder sonstigen Behörden, die unter der Gesamtverantwortung der künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen arbeiten) definiert werden. Die Aufgaben müssen auf zentraler Ebene, zwischen der zentralen und der regionalen Ebene und auf regionaler Ebene zwischen Woiwoden und Marschällen klar verteilt werden. Es muss sorgfältig geprüft werden, welche Rolle die Regionen bei der Mittelverteilung im Zeitraum bis Ende 2006 übernehmen sollen. Polen muss noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um im Hinblick auf die Verwaltung und Umsetzung der künftigen Struktur- und Kohäsionsfonds die Verwaltungskapazität auf nationaler und regionaler Ebene zu stärken. Vor allem muss die Kapazität der Referate in den Ministerien und anderen Behörden, die als künftige Verwaltungsstellen bestimmt oder denen wichtige Aufgaben übertragen werden, erheblich gestärkt werden, damit sie der Aufgabe einer effizienten und korrekten Verwaltung und Umsetzung der Strukturfonds wirklich gewachsen sind. Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat Polen damit begonnen, die nötigen Strukturen aufzubauen und die operativen Vorkehrungen zu treffen. Es sind aber noch große Anstrengungen erforderlich, um die Verwaltungskapazität und die Mechanismen für die Koordinierung der ESF-Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Eingliederungsprozesses zu verbessern. Von entscheidender Bedeutung ist die rechtzeitige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit eines effektiven Überwachungs- und Evaluierungssystems. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzministeriums hat bei der Entwicklung eines solchen Systems große Fortschritte erzielt. Die tatsächliche Einführung des Systems hat höchste Priorität. Im Bereich der öffentlichen internen Finanzkontrolle hat Polen zwar hinsichtlich der Rechtsangleichung bedeutende Fortschritte erzielt, zu einer konsequenten Anwendung solider Finanzkontrollsysteme bedarf es aber noch großer Anstrengungen. Es müssen noch geeignete Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle eingeführt werden, vor allem in Bezug auf die Struktur der Verwaltungs- und Zahlstellen, um den spezifischen Anforderungen der Strukturfondsverordnungen zu genügen. Es müssen Mehrjahresprogrammierung und Budgetplanung eingeführt werden. Was die Regionalstatistik angeht, so muss weiter daran gearbeitet werden, diese auf das für die regionalpolitische Planung und Programmierung und vor allem für die Ex-ante-Bewertung erforderliche Niveau zu bringen. Hinsichtlich der Ex-ante-Bewertung muss Polen das System zur Erfassung und Verarbeitung der einschlägigen statistischen Daten ausstehenden Durchführungsbestimmungen noch verbessern. |
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