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Kapitel 22: Umwelt

In der Gesetzgebung hat Polen seit dem letzten Bericht mit der Verabschiedung wichtiger Rahmengesetze erhebliche Fortschritte gemacht; es handelt sich namentlich um das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsbewerung und Informationszugang, das Abfallgesetz und das Umweltschutzgesetz.

Was die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikfelder betrifft, so hat Polen die Zweite Nationale Umweltpolitik genehmigt. Darin sind die Ziele der polnischen Umweltpolitik klar festgelegt. Ergänzt wird sie durch ein Aktionsprogramm für jeden Sektor (Luft, Wasser, Abfälle), das die Grundsätze des 5. und des 6. Umweltaktionsprogramms enthält. Was die Einbeziehung angeht, so hat Polen die nachhaltige Entwicklungsstrategie angenommen: ,,Polen 2025 - Langfristige Strategie für eine kontinuierliche und nachhaltige Entwicklung``. Diese enthält für alle Politikfelder Leitlinien zur Gewährleistung des Umweltschutzes und zu ihrer Ausrichtung nach dem Nachhaltigkeitsansatz. So bildet die Strategie einen Rahmen für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Politikfelder auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Im Bereich der horizontalen Bestimmungen trat im Januar 2001 das Gesetz über Umweltverträglichkeitsbewertung und Informationszugang in Kraft. Das Umweltschutzgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im April 2001) enthält die Bestimmungen für die Mechanismen zur Überwachung der Emissionen an Kohlendioxyd und anderen Treibhausgasen. Dagegen muss eine nationale Strategie zum Klimawandel noch entwickelt werden.

Hinsichtlich der Luftqualität sorgen das Umweltschutzgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im März 2001) und das Abfallgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im Jahr 2001) für eine teilweise Übernahme des Gemeinschaftsrechts über Luftqualität und zulässige luftverschmutzende Emissionen. Nach Inkrafttreten der oben genannten Gesetze müssen die Woiwoden in Gebieten, in denen die zulässigen Konzentrationen überschritten werden, binnen zwei Jahren Investitionsprogramme zur Verbesserung der Luftqualität erstellen.

Im Bereich Abfälle wurden das Abfallgesetz und das Gesetz über Verpackung und Verpackungsabfälle verabschiedet. Das erstere trat im Oktober 2001 in Kraft. Das letztgenannte Gesetz soll im Januar 2002 in Kraft treten mit Ausnahme der Bestimmungen über den Schwermetallanteil an Verpackungen, die ein Jahr später rechtskräftig werden. Darüber hinaus tritt im Januar 2002 das im Juni 2001 verabschiedete Gesetz über die Pflichten der Unternehmer beim Umgang mit bestimmten Abfällen sowie über Produkt- und Ablagerungsgebühren in Kraft. Mit diesen Gesetzen sowie den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und den entsprechenden Durchführungsverordnungen ist die volle Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Abfallwirtschaft in polnisches Recht gewährleistet.

Im Bereich der Wasserqualität ist inzwischen das Wassergesetz verabschiedet worden. Das Gesetz über kollektive Wasserversorgung und Abwassereinleitungen wurde vom Parlament verabschiedet. Damit sind die Richtlinien über Trinkwasser und über die Behandlung von kommunalem Abwasser teilweise in polnisches Recht umgesetzt. Um die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem Sektor zu vervollständigen, müssen auf der Grundlage der jetzt verabschiedeten Gesetze Ministerialverordnungen erlassen werden. Darüber hinaus wurde das Umweltschutzgesetz verabschiedet, mit dem einige Bestimmungen der Wasserrahmenverordnung übernommen werden. Die polnische Regierung hat beschlossen, das gesamte Staatsgebiet als zum Einzugsgebiet gefährdeter Gewässer gehörig im Sinne der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser auszuweisen. Mit Blick auf die Wasserrahmenrichtlinie hat Polen darüber hinaus ein Pilotprojekt für die Verwaltung eines Einzugsgebiets (am Fluss Narew) eingeleitet.

Im Naturschutzbereich wird die Novelle vom Dezember 2000 zum Naturschutzgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen dafür sorgen, dass die Bestimmungen über den Schutz des natürlichen Habitats wildlebender Tiere und Pflanzen und die Bestimmungen über den Schutz von Wildvögeln eingehalten werden.

Was Immissionsschutz und Risikomanagement angeht, so bilden das Umweltschutzgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im März 2001), das im Juli 2001 verabschiedete Gesetz über die Anwendung des Umweltschutzgesetzes und das Abfallgesetz (Verabschiedung im April 2001) die Grundlage für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffend Immissionsreduzierung und Risikomanagement. Zur Vervollständigung der Übernahme muss Polen noch Ministerialverordnungen erlassen. Was die Umsetzungskapazität betrifft, so wurden Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch Pilotprojekte in drei Woiwodschaften (Dolnoslaskie, Lódzkie und Slaskie) getroffen und für Vertreter von Regierungsstellen und Kommunalverwaltungen wie auch der Industrie wurden Fortbildungskurse veranstaltet. Ferner wurde die polnische Zulassungsstelle für das Umweltmanagement und die Umwelt-Betriebsprüfung (EMAS) eingerichtet.

Im Bereich gentechnisch veränderter Organismen und chemischer Erzeugnisse wurden folgende Gesetze verabschiedet: Gesetz über gentechnisch veränderte Organismen, Gesetz über chemische Substanzen und Präparate, Gesetz über Biozide und Gesetz über die Überwachung des Umgangs mit die Ozonschicht zerstörenden Substanzen. Zusammen mit den Ministerialverordnungen dürfte damit die volle Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für chemische Erzeugnisse gewährleistet sein. Als zuständige Behörde wird das Aufsichtsamt für chemische Substanzen eingerichtet. Zum Lärmschutz wurde im April 2000 vom Parlament das Gesetz über das Konformitätsbewertungssystem, Zulassung und Änderungen zu verschiedenen Gesetzen verabschiedet.

Im Strahlenschutzbereich (siehe auch Kapitel 14, Energie) wurde im November 2000 vom Parlament das Atomgesetz verabschiedet. Zur Vervollständigung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes müssen noch die Durchführungsverordnungen erlassen werden.

Polen hat zur Entwicklung seiner Verwaltungskapazität im Umweltbereich verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Das Umweltministerium wurde ausgebaut, und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Abteilungen sowie mit anderen Ministerien hat sich verbessert. Die mit EU-relevanten Fragen befassten Referate erhielten mehr Planstellen. Personalaufstockungen wurden auch für die verschiedenen Umweltbehörden einschließlich der Woiwodschaften, Powiats und Gminas im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinien beschlossen, haben aber bisher noch nicht stattgefunden. Auch mit der Schulung des Personals von Woiwodschaften, Kreisen (Powiats) und Gemeinden (Gminas) hat Polen begonnen, namentlich in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen, Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Überwachung der Luftqualität. Die Umweltinvestitionen Polens blieben mit fast 2 Mrd. EUR (7,6 Mrd. PLN) oder 1,7% des BIP konstant. Aus dem Nationalen Fonds für Umweltschutz wurden weiterhin Investitionen unterstützt - vor allem solche zur Gewährleistung von Luft- und Wasserqualität - aber ohne umfassende Strategie zur Umsetzung der EU-Richtlinien. Das wichtigste Finanzinstrument für Umweltinvestitionen sind inzwischen die Woiwodschaftsfonds. Sie arbeiten hauptsächlich mit zinsgünstigen Darlehen. Die Kreisfonds wurden zwar erhöht, bleiben aber begrenzt. Dasselbe gilt für die Gemeindefonds. Dennoch müssen letztere für einen großen Teil der Umweltinvestitionen aufkommen, da Bereiche wie Wasserwirtschaft und Abwasserbehandlung gewöhnlich zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Die ausländische Hilfe einschließlich des Programms ISPA beträgt rund 10% aller Umweltinvestitionen.

Gesamtbewertung

Polen hat im Umweltbereich ein erhebliches Maß an Übereinstimmung mit dem EG-Besitzstand erreicht. In den Bereichen Luft, Abfälle, Wasser und Immission hat es außerdem die nötigen Umsetzungsprogramme erarbeitet. Diese müssen mit fortschreitender Umsetzung fortlaufend aktualisiert werden. Um die Bestimmungen der Richtlinien zur Luftqualität konkret umzusetzen, müssen noch Ministerialverordnungen erlassen werden. Damit dürfte die vollständige Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf chemische Erzeugnisse erreicht sein. Zur Übernahme der Richtlinien über die Brennstoffqualität bedarf es noch der Verabschiedung von Erlassen, sobald das Umweltschutzgesetz rechtswirksam geworden ist.

Zwecks Förderung einer nachhaltigen Entwicklung muss Polen bei der Definition und Umsetzung seiner Strategien in allen anderen Politikbereichen weiter die Umweltschutzbelange berücksichtigen.

Die Verwaltungskapazität Polens für die Umsetzung der EG-Umweltrichtlinien gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Strukturen der Woiwodschaften und Kreise müssen noch gestärkt werden. Die Personalausstattung ist begrenzt, und die Vorschriften der EU-Umweltrichtlinien müssen besser bekannt gemacht werden. Es bedarf weiterhin einer umfassenden Schulung in der EU-Umweltpolitik. Die Aufgabenverteilung in Polen auf zahlreiche Behörden und Verwaltungsebenen hat in manchen Fällen zu einer unklaren Abgrenzung der Zuständigkeiten geführt. Zielsetzung, Genehmigungserteilung, Überwachung, Kontrolle und Einsatz der Finanzinstrumente sind auf verschiedene Behörden verteilt. Dabei besteht die Gefahr einer verringerten Verantwortung für die Erreichung der angestrebten Umweltstandards.

Das polnische System zur Erteilung von Genehmigungen ist umweltbereichsbezogen.

Integrierte Genehmigungen gibt es nicht, und die verschiedenen Genehmigungen sind kaum miteinander koordiniert. Auch werden kleine Anlagen nicht immer berücksichtigt. Polen arbeitet aber auf integrierte Genehmigungen hin. Sie sollen ab Januar 2002 erteilt werden. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf eine verstärkte Koordinierung zwischen Woiwodschaften und Powiats an. Wegen der notwendigen Integration muss das Personal der Woiwodschaften und Powiats die betriebliche Umweltleistung umfassender bewerten als bisher und muss integrierte Analysen durchführen. Zu diesem Zweck muss Polen für ein wirksames Koordinierungs- und Kommunikationssystem zwischen den zuständigen Stellen sorgen.

Hinsichtlich der Planung und Programmierung hat Polen mit den Vorarbeiten für ein Luftqualitätsprogramm begonnen, das bis zum Beitritt fertiggestellt sein dürfte. Dasselbe gilt für den Abfallsektor, wo ein nationaler Abfallwirtschaftsplan erarbeitet wird. Dagegen hat nur ein kleiner Teil der Gminas (nach Schätzungen 25%) Abfallwirtschaftspläne entwickelt. Es ist wichtig, die Kapazität der Gemeinden zu stärken und ihre Vorbereitung auf die EU-Umweltpolitik zu beschleunigen. Um sicherzustellen, dass Polen beim Beitritt über die notwendige Programmierungskapazität verfügt, ist dies von entscheidender Bedeutung.

Polen verfügt über ein ausgedehntes Kontrollsystem. Die Kontrollen werden regelmäßig und mit zufriedenstellender Fachkenntnis durchgeführt. Sie konzentrieren sich jedoch auf Großanlagen, und es kann vorkommen, dass kleine und mittelgroße Anlagen nur mangelhaft kontrolliert werden. Hinzu kommt, dass sich die Kontrollen gewöhnlich nur auf bestimmte Umweltbereiche beziehen und noch nicht nach einem integrierten Konzept vorgegangen wird. Überwachung und Kontrolle werden nicht immer ausreichend koordiniert. Auch Labors und Ausrüstungen müssen verbessert werden.

Die Überwachungskapazität Polens muss noch gestärkt werden. In den Bereichen Luft und Wasser wurden einige Fortschritte erzielt, aber Überwachungsinfrastruktur und Ausrüstung müssen verbessert und modernisiert werden. Die Überwachungs- und Meldeverfahren müssen besser koordiniert und die Überwachungsdaten bei der Erteilung von Genehmigungen und bei Kontrollen besser genutzt werden.

Die Umweltinvestitionen Polens sind nach wie vor beachtlich. Polen muss jedoch umfassende Investitionsstrategien definieren, um die verfügbaren Mittel und die Umweltinvestitionen konsequenter auf die Umsetzung der EG-Richtlinien zu verwenden. Auf diese Weise würde die Wirksamkeit der Umweltinvestitionen verbessert.


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