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Kapitel 23: Verbraucherschutz und GesundheitsschutzBei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem Ausbau der zu seiner Umsetzung erforderlichen Verwaltungskapazität wurden weiter Fortschritte gemacht. Im Bereich der sicherheitsbezogenen Maßnahmen wurden im November und Dezember 2000 drei Durchführungsverordnungen zum Gesetz über die allgemeine Produktsicherheit verabschiedet. Die erste trat im Januar 2001 in Kraft und dient der Umsetzung der Richtlinie über Erzeugnisse, die nicht ihrem Erscheinungsbild entsprechen und daher die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden können. Die zweite Verordnung trat im Februar 2001 in Kraft und dient der Einführung des Gemeinschaftsverfahrens zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren, die von der Verwendung von Konsumgütern ausgehen. Mit der dritten Verordnung wird das Gemeinschaftsverfahren der Überwachung von Verbraucherunfällen eingeführt. Die Novelle zum Gesetz über Dienstleistungen im Tourismus gehört zu den nichtsicherheitsbezogenen Maßnahmen und wurde im Dezember 2000 verabschiedet. Sie dient der Umsetzung der Pauschalreisen-Richtlinie. Das Verbraucherkreditgesetz, mit dem der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich Verbraucherkredite umgesetzt wird, wurde im Juli 2001 verabschiedet und tritt zwölf Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das Preisgesetz wurde im Juli 2001 verabschiedet und tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Es dient der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand über die Angabe der Preise von Erzeugnissen für Verbraucher. Für die Gewerbeaufsicht ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Dessen Stellung wurde mit dem Gewerbeaufsichtsgesetz gestärkt, das im Dezember 2000 verabschiedet wurde und im April 2001 in Kraft trat. Darin sind die Aufgaben und die Organisation des Amts festgelegt, das den Status einer Aufsichtsbehörde erhält und dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz unterstellt wird. Auch wurden die Mittel des Gewerbeaufsichtsamts im Jahr 2000 aufgestockt. Beim Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz gingen im Jahr 2000 1.016 Beschwerden und Beratungsanträge in Sachen Verbraucherrechte ein. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs wurden 203 Entscheidungen gefällt. In zwei Fällen rief das Amt die Gerichte an. Bei den behandelten Fragen ging es hauptsächlich um unzureichende Kennzeichnung der Produkte, irreführende oder verbotene Werbung und Nachahmung anderer Produkte. Die Zahl der Beschwerden stieg im Jahr 2001 rasch an; so gingen im Verlauf des ersten Halbjahrs 1.601 Beschwerden ein. In diesem Zeitrahmen wurden 180 Entscheidungen gefällt und in zwei Fällen die Gerichte angerufen. Die rechtliche Stellung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz wurde durch das neue Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz gestärkt, das im April 2001 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wird die ordnungspolitische Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbraucherorganisationen geschaffen, u. a. auch für die Finanzierung von Verbraucherverbänden und -organisationen. Personal und Etat des Amtes wurden ebenfalls aufgestockt. Das System der Verbraucheranwälte auf regionaler und subregionaler Ebene wird durch die Fortbildung und Ernennung von Anwälten weiter ausgebaut. Momentan (Juni 2001) gibt es 295 solcher Anwälte. Gesamtbewertung Beim Verbraucherschutz ist die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand weit vorangekommen, wenngleich es in einigen Bereichen noch weiterer Anstrengungen bedarf. Zur Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für Maßnahmen betreffend die allgemeine Produktsicherheit und aus der Verwendung von Verbrauchsgütern erwachsende Gefahren sind weitere Durchführungsbestimmungen erforderlich, vor allem Verordnungen über die Sicherheit von Spielzeug, über Sicherheit und Bezeichnungen von Textilien sowie Prüfung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen auf Konformität mit den Bestimmungen über Produktsicherheit. Was die nicht-sicherheitsbezogenen Maßnahmen angeht, so bedarf es weiterer Rechtsvorschriften zur vollen Übernahme und weiteren Umsetzung der Richtlinie über die Angabe der Preise von Verbrauchern angebotenen Erzeugnissen und der Richtlinie über Verbraucherkredite. Außerdem ist das im März 2000 verabschiedete Gesetz über Verbraucherrechte und Haftung für durch gefährliche Produkte verursachte Schäden zu überprüfen, um es dem gemeinschaftlichen Besitzstand näher anzugleichen, vor allem in Bezug auf den Haustürverkauf und Vertragsabschlüsse im Fernabsatz. Für die ordnungsgemäße Umsetzung eines Marktaufsichtssystems kommt es auf eine umfassende Strategie an, die sicherstellt, dass Gesetzeslücken festgestellt und geschlossen werden, aber auch den Ausbau entsprechender Vollzugsmechanismen im Auge hat. Zusätzliche Themen, die es zu berücksichtigen gilt, sind weitere Aufklärung, Unterstützung von Verbraucherorganisationen und Zusammenarbeit mit ihnen und der breiten Öffentlichkeit. Die Arbeitsbelastung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz und des Gewerbeaufsichtsamtes nimmt rasch zu. Die Mittelzuweisungen beider Behörden wurden erhöht. Es muss sorgsam darauf geachtet werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, damit Verbraucherbeschwerden effektiv und rasch bearbeitet werden können. Zur Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes müssen die bisherigen Bemühungen, unter dem Personal des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz sowie des Gewerbeaufsichtsamtes, der Ministerien und anderer Regierungsstellen sowie bei Gerichten, Unternehmen und Verbrauchern Informationen über neue gesetzliche Regelungen zu verbreiten, fortgesetzt und ausgedehnt werden. |
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