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Kapitel 25: Zollunion
Seit dem letzten Bericht hat Polen im Zollbereich stetige Fortschritte gemacht. Mit dem Änderungsgesetz zum Zollkodex, das im März 2001 in Kraft trat, ist die Angleichung der polnischen Rechtsvorschriften an den EG-Zollkodex und seine Durchführungsbestimmungen praktisch abgeschlossen. Die Novelle bezieht sich auf verbindliche Ursprungsauskünfte, Umwandlungsverkehr, vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr. Was den Zollbesitzstand außerhalb des Zollkodex angeht, so wurde mit einer Verordnung des Finanzministers (ab Januar 2001) vor allem die Verwendung von Zollabfertigungsgebühren zur Finanzierung der Zollverwaltung abgeschafft. Diese wird nunmehr in vollem Umfang aus dem polnischen Staatshaushalt finanziert. Außerdem wurde der Zoll mit dieser Verordnung unmittelbar dem Finanzministerium unterstellt. Polen hat im Berichtszeitraum das Übereinkommen über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden, in seine Rechtsvorschriften übernommen.
Das Gesetz vom Dezember 2000 zur Änderung des Gesetzes über den Zollkodex, des Mehrwertsteuergesetzes und des Verbrauchsteuergesetzes trat im März 2001 in Kraft.
Im Bereich der Verwaltungskapazität wird zur Zeit das ,,Arbeitsstrategiepapier für die polnische Zollverwaltung bis 2002``. umgesetzt. In der polnischen Zollverwaltung findet zur Zeit ein umfassender Prozess der Modernisierung und der Entwicklung einer computergestützten Verwaltung und Überwachung statt. Der Präsident der Obersten Zollbehörde setzte im September 2001 eine Arbeitsgruppe für die weitere Harmonisierung des polnischen Zollkodex ein. Deren Hauptzweck besteht darin, die polnischen Zollbestimmungen dem neuen, 2000 bis 2001 entstandenen EG-Zollbesitzstand anzupassen. Im April 2001 wurde ein nationales IT-System zur Überwachung von Zollplafonds (INTA SAD) eingeführt. Das computergestützte Integrierte Zolltarifsystem (ISZTAR) und das Rechtsauskunftssystem (ALEXIS) stehen kurz vor der Fertigstellung. Weitere Systeme sind in Vorbereitung für Dateienführung und Datenweitergabe (CELESTA), Finanzen und Buchführung (ZEFIR), Zollanmeldung (CELINA) und ein Transitsystem (NCTS).
Zum Zweck der Effizienzsteigerung wird in örtlichen Zollstellen die Verwaltung rationalisiert. In Bialystok, Wroclaw und Koroszczyn wurden neue regionale Zolllabors eröffnet. Die Zollstellen haben die neuesten Zollkontrollausrüstungen erhalten, besonders diejenigen an der polnischen Ost- und Nordgrenze. Außerdem wurde eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Zolls auf die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingesetzt.
Zur Verbesserung der Integrität der Zolldienste wurden einige Maßnahmen durchgeführt. Hinsichtlich der Vergütung wurden die Gehälter angehoben, um zum einen die Ursachen der Korruption anzugehen und zum andern mehr Universitätsabsolventen anzuziehen. Im anhaltenden Kampf gegen die Korruption wurde im September 2000 der Verhaltenskodex für Zollbeamte fertiggestellt. Er wurde ergänzt durch einen mehrere dutzend Seiten langen ,,Leitfaden`` mit Kommentaren über zweifelhafte und diskutable Fälle.
Ein Problem ist nach wie vor der Schmuggel. Die Sicherstellung von geschmuggeltem Alkohol nahm im Jahr 2000 um 50% zu, bei geschmuggeltem Tabak waren es 66%. 20.000 Gerichtsverfahren wurden wegen versuchten Schmuggels eingeleitet; drei Viertel dieser Fälle hatten an der polnischen Ostgrenze stattgefunden.
Gesamtbewertung Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Zollkodex im März 2001 und der Verabschiedung weiterer Durchführungsmaßnahmen hat Polen ein hohes Maß an Rechtsangleichung erlangt; auch sprechen deutliche Anzeichen von Fortschritten bei der Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers dafür, dass es bei der Verbesserung seiner Verwaltungskapazität vorankommt; Sorge bereitet aber immer noch die Korruption. Polen ist allen wichtigen Zollübereinkommen beigetreten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Einführung der Computersysteme im Hinblick auf eine Zusammenschaltung mit den Computersystemen der EG beschleunigt wird, ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden und logistische Hilfe geleistet wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mindestens ein Jahr vor dem Beitritt einwandfrei funktionierende EG-kompatible IT-Systeme eingeführt sein müssen, um die Zusammenschaltbarkeit mit den computergestützten Zollsystemen der EG zu garantieren. Viele Grenzübergänge haben noch keine moderne Ausrüstung, wie sie in den EU-Zollverwaltungen üblich sind. Dies gilt vor allem für Labors und für Suchausrüstungen, besonders für die Überprüfung von Containern. Außerdem muss Polen in seinen Anstrengungen fortfahren und in Zusammenarbeit mit den Partnerländern das Problem der Wartezeiten an den Grenzen angehen. Hier wäre eine häufigere Anwendung der vereinfachten Verfahren hilfreich, ebenso wie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, wenngleich gesagt werden muss, dass sich die Transparenz erheblich verbessert hat. Die Kontakte zu Transportunternehmern und anderen Wirtschaftsbeteiligten wurden institutionalisiert. Sorge bereitet nach wie vor die Koordinierung mit anderen Grenzdiensten, vor allem dem Grenzschutz und der Grenzpolizei. Durch mehrere dienstübergreifende Vereinbarungen, die im Berichtszeitraum geschlossen wurden, hat diese Koordinierung eine strukturierte Grundlage bekommen. Die Vereinbarungen müssen nun in die Praxis umgesetzt werden. Weitere Aufmerksamkeit erfordert auch der Kampf gegen Zollhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.
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