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Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Seit dem vorangegangenen Bericht hat Polen seine Außenpolitik derjenigen der Europäischen Union weiter angeglichen und an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik konstruktiv mitgearbeitet.

Der im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit Polen eingerichtete politische Dialog wird regelmäßig und reibungslos fortgesetzt, und Polen richtet seine Außen- und Sicherheitspolitik nach der EU aus. Es arbeitet nach wie vor aktiv in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit, so auch bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der Politischen Direktoren, der Europäischen Korrespondenten und in den Sitzungen der Arbeitsgruppen.

Polen hat großes Interesse an der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Teil der GASP an den Tag gelegt und in diesem Zusammenhang aktiv am Austausch mit der EU, im Rahmen von EU + 15 (d. h. die der EU nicht angehörenden europäischen NATO-Mitglieder und die EU-Beitrittskandidaten) und im Rahmen von EU + 6 (d. h. die nicht der EU angehörenden NATO-Mitglieder) teilgenommen.

Was die Übereinstimmung mit Erklärungen der EU betrifft, so hat Polen seine Positionen stets denen der EU angeglichen und schloss sich, wann immer es dazu aufgefordert wurde, den Gemeinsamen Aktionen und Standpunkten der Union an. So schloss sich Polen seit Oktober 2000 zusammen mit den anderen ostmitteleuropäischen Ländern einer gemeinsamen Aktion der EU über den Beitrag der EU zur Bekämpfung der Anhäufung und destabilisierenden Verbreitung von leichten und kleinkalibrigen Schusswaffen an. Außerdem schloss sich Polen acht gemeinsamen Standpunkten der EU an, drei davon zur Bundesrepublik Jugoslawien.

Die Verabschiedung der nötigen Rechtsakte für eine effektive Mitarbeit in der GASP ist seit dem Bericht 2000 weiter vorangekommen. Polen hat sich im wesentlichen weiterhin an die von den Vereinten Nationen oder der EU verhängten internationalen Sanktionen und Beschränkungsmaßnahmen gehalten. Im Januar 2001 trat ein neues mit den EU-Bestimmungen vereinbares Gesetz über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft. Im Mai 2001 wurden entsprechende Bestimmungen zur Abwicklung des internationalen Handels eingeführt.

Im Berichtszeitraum spielte Polen bei der ersten Beitragskonferenz im November 2000 eine aktive Rolle und merkte für Einsätze der Schnellen Eingreiftruppe der EU ab 2002 eine bis zu 2500 Mann starke Brigade vor.

Die Beziehungen zu Russland haben sich dank eines Besuchs des russischen Ministerpräsidenten sowie gegenseitiger Besuche der Außenminister erheblich verbessert. Was speziell die Zusammenarbeit in Bezug auf die Enklave Kaliningrad (Königsberg) angeht, so stattete der Gouverneur des Gebiets Kaliningrad Polen im April 2001 einen Besuch ab. Ebenfalls im April eröffnete das Gebiet Kaliningrad in Olsztyn (Allenstein), der Hauptstadt der Woiwodschaft Warminsko-Mazurskie (Ermland-Masuren) eine offizielle Vertretung.

Polen nahm weiterhin aktiv an regionalen Kooperationsforen wie dem Ostseerat, der Visegrad-Gruppe und der Zentraleuropäischen Initiative teil. Der Stabilitätspakt für Südosteuropa wurde von Polen unterstützt.

Was die Zusammenarbeit in der Verteidigung betrifft, so nahm Polen an mehreren Friedenserhaltungs- und Beobachtermaßnahmen der UN (Libanon, Syrien/Golanhöhen, Bosnien, Kosovo) und der OSZE teil. Zur Zeit hat Polen über 1.500 Mann zum Zweck der Friedenserhaltung auf dem Balkan stationiert.

Um die Außenpolitik Polens mit der GASP der EU noch weiter in Übereinstimmung zu bringen, schuf das polnische Außenministerium im Jahre 2001 den Posten eines Sprechers des Politischen Sicherheitsausschusses. Es wurde ein Verbindungsoffizier zum Militärausschuss ernannt.

Gesamtbewertung

Polens Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der GASP ist zufriedenstellend. Da sich der Besitzstand der EU auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik weiterentwickelt, muss Polen seine Außenpolitik auch künftig an der der Union orientieren.

Im Anschluss an die Kosovokrise bekundete Polen großes Interesse am Stabilitätspakt, den es aktiv unterstützte. Es war an den friedenserhaltenden SFOR-Maßnahmen in Bosnien und Herzegowina und am KFOR-Einsatz in Kosovo beteiligt.

Polen nimmt weiter an regionalen Kooperationsprojekten wie der mit Litauen, Lettland und Estland geschaffenen Struktur und der Dreierkooperation mit Deutschland und Dänemark teil. Diese Strukturen umfassen funktionsfähige gemeinsame Bataillone. Mit Frankreich und Deutschland arbeitet Polen außerdem eng im Rahmen des Weimarer Dreiecks zusammen, in dem turnusmäßig gemeinsame Übungen veranstaltet werden. Darüber hinaus hat Polen auch mit der Ukraine und mit Litauen bilaterale Abkommen über eine Verteidigungskooperation geschlossen; in beiden Fällen beziehen sich die wichtigsten Bestimmungen der Abkommen auf eine Zusammenarbeit bei friedenserhaltenden Einsätzen und gemeinsamen Unternehmungen (Übungen und Einsätze).

Polen beteiligt sich aktiv an den Erörterungen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan für die Nördliche Dimension. Was den regionalen politischen Dialog betrifft, so nimmt Polen weiter aktiv an regionalen Kooperationsforen teil. Besonders bemüht es sich um Kontakte zu und zwischen den regionalen Behörden, vor allem im Hinblick auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit, auch solcher mit EG-Hilfe im Rahmen der 14 an allen polnischen Grenzen eingerichteten Euro-Regionen. Polen war bestrebt, seine bilateralen Beziehungen zu benachbarten europäischen Partnern auszubauen. Zu Kontakten auf höchster politischer Ebene kommt es nach wie vor besonders häufig mit Litauen und der Ukraine.

Polen hat sich Inhalt und Grundsätze des EU-Verhaltenskodexes für Waffenexporte zu eigen gemacht, muss aber größere Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Kriterien auch angewendet werden.

Was die Verwaltungskapazität für die Umsetzung der GASP betrifft, so verfügt Polen über ein personell gut ausgestattetes Außenministerium. In dessen Struktur ist jedoch noch immer kein Posten vorgesehen, der dem des Politischen Direktors entspräche. Hier besteht noch Handlungsbedarf.

Das Außenministerium ist an das Informationssystem des Associated Correspondents' Network angeschlossen, über das die EU im Rahmen der GASP mit den assoziierten Partnern in Verbindung steht.


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