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Übersetzung der Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes in die AmtsspracheDie Bewerberländer müssen die Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes bis zum Beitritt in ihre jeweilige Amtssprache übersetzt haben. Es handelt sich um Akte des Primär- und Sekundärrechts in einem geschätzten Umfang von 60.000-70.000 Amtsblattseiten. Die Bewerberländer werden in dieser Aufgabe im Rahmen des Phare-Programms unterstützt. Mithilfe des TAIEX-Dienstes wurde in allen zehn Bewerberländern in Ostmitteleuropa eine Zentralstelle für die Koordinierung der Übersetzungsarbeit eingerichtet. Mit der Übersetzung aller Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes ins Polnische wurde 1996 begonnen, und im Juli 2000 wurde beim Ausschuss für europäische Integration eine Übersetzungsabteilung eingerichtet, die den Übersetzungs- und Revisionsprozess rationalisieren und beschleunigen soll. Die Belegschaft der Abteilung besteht zur Zeit aus 15 Personen. Ihre Arbeit hat sich auf den Prozess merklich ausgewirkt: Im letzten Jahr stieg die Zahl der übersetzten ebenso wie die der revidierten Seiten um rund 50%. Im September 2001 waren über 48.000 Seiten des gemeinschaftlichen Besitzstandes übersetzt und davon 8.300 revidiert. Unabhängig vom Ausgang der Beitrittsverhandlungen müssen in nächster Zukunft noch erhebliche zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Polen den Zeitplan seines Nationalen Programms zur Vorbereitung auf die Mitgliedschaft einhalten will. Dort heißt es: ,,Die Übersetzung wird in ihrer überwiegenden Mehrheit voraussichtlich im Jahre 2001 abgeschlossen sein``, und die Revision sechs bis sieben Monate vor dem Tag des Beitritts. Gebührende Aufmerksamkeit ist auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern zu schenken. |
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